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Mitarbeiter Landtagsfraktionen

Anfrage an: Landtag NRW

Wie viele Mitarbeiter sind für die verschiedenen Fraktionen tätig? Wie hoch sind die jeweilig abgerechneten Kosten pro Fraktion?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2019
  • Frist
    26. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitarbeiter Landtagsfraktionen [#48708]
Datum
23. Januar 2019 15:51
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Mitarbeiter sind für die verschiedenen Fraktionen tätig? Wie hoch sind die jeweilig abgerechneten Kosten pro Fraktion?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag NRW
Mitarbeiter Landtagsfraktion [#48708] Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage v…
Von
Landtag NRW
Betreff
Mitarbeiter Landtagsfraktion [#48708]
Datum
24. Januar 2019 09:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 23. Januar 2019. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Hier<http://landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.5/Datenschutz/Informationen_zum_Datenschutz.pdf> finden Sie Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten. Mit freundlichen Grüßen
Landtag NRW
Ihre Anfrage nach IFG Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Unter Berufung auf das Informatio…
Von
Landtag NRW
Betreff
Ihre Anfrage nach IFG
Datum
30. Januar 2019 09:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) beantragen Sie Informationen zu der Anzahl der für die verschiedenen Fraktionen tätigen Mitarbeiter und zu der Höhe der jeweilig abgerechneten Kosten pro Fraktion. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen amtlichen Informationen. Die von Ihnen angefragten Informationen liegen der Landtagsverwaltung nur teilweise vor. Nach § 3 Absatz 1 Fraktionsgesetz Nordrhein-Westfalen erhalten die Fraktionen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Geld- und Sachleistungen; die Geldleistungen werden zur eigenen Bewirtschaftung übertragen. Eine Abrechnung von Personalkosten gegenüber dem Präsidenten des Landtags findet somit nicht statt. Die Anzahl der in den jeweiligen Fraktionen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Höhe der für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt aufgewendeten Kosten können Sie den Jahresabschlüssen der Fraktionen entnehmen, die vom Präsidenten des Landtags jährlich als Drucksache veröffentlicht werden. Die letzte Unterrichtung vom 15.11.2018 über die Jahresabschlüsse der Fraktionen für die Zeit vom 01.06.2017 bis 31.12.2017 habe ich zu Ihrer Information beigefügt. Frühere Jahresabschlüsse können Sie auf der Homepage des Landtags unter folgendem link recherchieren: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Navigation_R2010/040-Dokumente-und-Recherche/020-Parlamentsdatenbank/Inhalt.jsp Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte unter Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift mit. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Mit freundlichen Grüßen

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Landtag NRW
WG: Ihre Anfrage nach IFG Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu meiner E-Mail übersende ich anliegend noch d…
Von
Landtag NRW
Betreff
WG: Ihre Anfrage nach IFG
Datum
30. Januar 2019 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
55,8 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu meiner E-Mail übersende ich anliegend noch die angekündigte Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.