Mitarbeiter mit Migrationsanteil und Frauenanteil im Verfassungsschutz

Wieviel Prozent der Mitarbeiter im hessichen Verfassungsschutz haben einen Migrationshintergrund? Bitte geben Sie auch Ihre Definition von Migrationshintergrund an.
Wieviele Personen mit Migrationshintergrund haben eine Führungsposition im hessischen Verfassungsschutz?
Welchen Anteil an Frauen gibt es im hessischen Verfassungsschutz und wieviel Prozent der Führungspositionen sind von Frauen betraut?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
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Aydin Sahin
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviel Proze…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Aydin Sahin
Betreff
Mitarbeiter mit Migrationsanteil und Frauenanteil im Verfassungsschutz [#217886]
Datum
9. April 2021 17:19
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel Prozent der Mitarbeiter im hessichen Verfassungsschutz haben einen Migrationshintergrund? Bitte geben Sie auch Ihre Definition von Migrationshintergrund an. Wieviele Personen mit Migrationshintergrund haben eine Führungsposition im hessischen Verfassungsschutz? Welchen Anteil an Frauen gibt es im hessischen Verfassungsschutz und wieviel Prozent der Führungspositionen sind von Frauen betraut?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Aydin Sahin Anfragenr: 217886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217886/ Postanschrift Aydin Sahin << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aydin Sahin

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-21/021 Sehr geehrte Frau oder sehr geehrter Herr Sahin, mit E-Mail vom 09.04.2021 haben Sie nac…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Mitarbeiter mit Migrationsanteil und Frauenanteil im Verfassungsschutz [#217886]
Datum
18. Juni 2021 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
II 6-01a01.23-04-21/021 Sehr geehrte Frau oder sehr geehrter Herr Sahin, mit E-Mail vom 09.04.2021 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) Auskunft auf die Fragen beantragt, wieviel Prozent der Mitarbeiter im Verfassungsschutz einen Migrationshintergrund und wie viele von diesen eine Führungsposition haben sowie welchen Anteil Frauen im hessischen Verfassungsschutz insgesamt und welchen Anteil der Führungspositionen sie haben. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport nicht vor. Nach § 85 Abs. 1 Satz 1 HDSG ist das Hessische Ministerium des Innern und für Sport deshalb nicht informationspflichtig. Ihr Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt. Die gewünschten Informationen können im Landesamt für Verfassungsschutz Hessen, Postfach 3905, 65029 Wiesbaden, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> vorliegen. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG ein Anspruch auf Informationszugang nicht besteht. Das Landesamt für Verfassungsschutz ist bei einem Antrag auf Informationszugang nach § 80 Abs. 1 HDSIG deshalb nicht verpflichtet, den Informationszugang zu gewähren bzw. die Auskunft zu erteilen. Mit freundlichen Grüßen