Mitarbeiter und Dienstanweisungen | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen [2]

Anfrage an: Universität Leipzig

1) Mitarbeiter
a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz, Sächsischem Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig?
b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge sowie Dienstverhältnissen (einfacher Dienst, mittlerer Dienst, gehobener Dienst) auf.

2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen
a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen?
b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht?
c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail.

Aus Umweltgründen verzichte ich dankend auf den Erhalt von Briefpost. Bitte nutzen Sie die Kommunikation per E-Mail oder ggf. - wenn notwendig - eine Übersendung per Fax an unten angegebene Rufnummer.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Gemeinde Neubiberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Gut…
An Universität Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitarbeiter und Dienstanweisungen | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen [2] [#268614]
Datum
25. Januar 2023 12:11
An
Universität Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Gemeinde Neubiberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Mitarbeiter a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz, Sächsischem Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig? b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge sowie Dienstverhältnissen (einfacher Dienst, mittlerer Dienst, gehobener Dienst) auf. 2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen? b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht? c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail. Aus Umweltgründen verzichte ich dankend auf den Erhalt von Briefpost. Bitte nutzen Sie die Kommunikation per E-Mail oder ggf. - wenn notwendig - eine Übersendung per Fax an unten angegebene Rufnummer.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde Neubiberg (Informationsfreiheitssatzung Gemeinde Neubiberg). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268614/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Leipzig
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Auskunft zu den von…
Von
Universität Leipzig
Betreff
AW: Mitarbeiter und Dienstanweisungen | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen [2] [#268614]
Datum
25. Januar 2023 16:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Auskunft zu den von Ihnen angeforderten Informationen. Die Rechtsgrundlagen, die Sie zur Begründung Ihres Antrags anführen, sind nicht einschlägig. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> aufgrund eines technischen Fehlers wurden falsche Rechtsgrundlagen angewendet. Dies…
An Universität Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mitarbeiter und Dienstanweisungen | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen [2] [#268614]
Datum
25. Januar 2023 17:25
An
Universität Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> aufgrund eines technischen Fehlers wurden falsche Rechtsgrundlagen angewendet. Dies bitte ich zu entschuldigen. Bei meiner E-Mail handelt es sich um einen Antrag nach dem SächsTranspG. Bitte beachten Sie diesen so. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268614/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich vermag an o. g. Anfrage zu erinnern. Die einmonatige Frist zur Beantwortung ge…
An Universität Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mitarbeiter und Dienstanweisungen | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen [2] [#268614]
Datum
23. Februar 2023 16:57
An
Universität Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich vermag an o. g. Anfrage zu erinnern. Die einmonatige Frist zur Beantwortung gem. § 12 Abs. 1 SächTranspG läuft am Dienstag, den 28.02.2023, ab. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268614/

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Universität Leipzig
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag müssen wir zurückweisen, da kein gesetzlicher Anspruch auf Au…
Von
Universität Leipzig
Betreff
AW: Mitarbeiter und Dienstanweisungen | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen [2] [#268614]
Datum
28. Februar 2023 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag müssen wir zurückweisen, da kein gesetzlicher Anspruch auf Auskunft zu den von Ihnen angeforderten Informationen besteht. Die Rechtsgrundlagen, die Sie zur Begründung Ihres Antrags anführen, sind nicht einschlägig. Hochschulen gelten nach § 4 Abs. 3 Nr. 7 SächsTranspG nur bezüglich Informationen über dort genannte Angelegenheiten zu Drittmitteln als transparenzpflichtige Stellen. Ihre Anfrage bezieht sich nicht auf solche Informationen. Das BayUIG und die Informationsfreiheitssatzung der Gemeinde Neubiberg sind Regelungen des dortigen Landes- bzw. Kommunalrechts, welches nicht für den Freistaat Sachsen gilt. Im Übrigen regeln das Sächsische Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) bzw. das UIG den Zugang zu Umweltinformationen, das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezieht sich auf Erzeugnisse des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs sowie Verbraucherprodukte. Ihre Anfrage betrifft weder Umweltbelange noch Erzeugnisse oder Verbraucherprodukte im Rahmen dieser Gesetze. Mit freundlichen Grüßen