Mitarbeiter und Dienstanweisungen | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen [3]

1) Mitarbeiter
a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz, Sächsischem Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig?
b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge sowie Dienstverhältnissen (einfacher Dienst, mittlerer Dienst, gehobener Dienst) auf.

2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen
a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen?
b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht?
c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail.

Aus Umweltgründen verzichte ich dankend auf den Erhalt von Briefpost. Bitte nutzen Sie die Kommunikation per E-Mail oder ggf. - wenn notwendig - eine Übersendung per Fax an unten angegebene Rufnummer.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Gemeinde Neubiberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Gut…
An Sächsische Landeszentrale für politische Bildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitarbeiter und Dienstanweisungen | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen [3] [#269006]
Datum
29. Januar 2023 17:09
An
Sächsische Landeszentrale für politische Bildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Gemeinde Neubiberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Mitarbeiter a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz, Sächsischem Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig? b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge sowie Dienstverhältnissen (einfacher Dienst, mittlerer Dienst, gehobener Dienst) auf. 2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen? b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht? c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail. Aus Umweltgründen verzichte ich dankend auf den Erhalt von Briefpost. Bitte nutzen Sie die Kommunikation per E-Mail oder ggf. - wenn notwendig - eine Übersendung per Fax an unten angegebene Rufnummer.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde Neubiberg (Informationsfreiheitssatzung Gemeinde Neubiberg). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269006/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sächsische Landeszentrale für politische Bildung
Ihr Antrag auf Gewährung von Informationen vom 29. Januar 2023 gemäß Sächsischem Transparenzgesetz Sehr << A…
Von
Sächsische Landeszentrale für politische Bildung
Betreff
Ihr Antrag auf Gewährung von Informationen vom 29. Januar 2023 gemäß Sächsischem Transparenzgesetz
Datum
31. Januar 2023 16:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Gewährung von Informationen vom 29. Januar 2023. Wir behandeln ihn nach dem für uns geltenden Sächsischen Transparenzgesetz (SächsTranspG). Demnach wird: 1. Ihrem Antrag stattgegeben. Die beantragten Informationen werden durch Auskunft/Einsichtnahme gewährt. 2. Es werden keine Kosten erhoben. zu Frage 1 – Mitarbeiter: a) Für die federführende Bearbeitung von Anfragen nach dem Sächs TranspG sind der Direktor der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung (SLpB) und der Bereich Öffentlichkeitsarbeit der SLpB zuständig. In Abhängigkeit der inhaltlichen Ausrichtung und dem Umfang der jeweiligen Anfragen besteht u.U. die Notwendigkeit zur Hinzuziehung fachlicher Expertise aus den jeweils zuständigen Fachreferaten der SLpB. Insofern unterliegt die Bearbeitung der Anträge einer situativen Dynamik, die eine schlüssige Nennung einer verbindlichen Beschäftigtenzahl nicht zulässt. Im konkreten Fall waren in die Beantwortung der Anfrage maßgeblich zwei Beschäftigte thematisch involviert. b) Da die Bearbeitung von Anträgen nach dem Sächs TranspG in Abhängigkeit der inhaltlichen Ausrichtung und dem Umfang der jeweiligen Anfragen erfolgt, ist im Einzelfall zu entscheiden, welche Fachreferate und damit welche Beschäftigten in die Beantwortung einzubinden sind. Im konkreten Fall waren in die Beantwortung der Anfrage maßgeblich zwei Beschäftigte der SLpB (jeweils im gehobenen und höheren allgemeinen Verwaltungsdienst) involviert. zu Frage 2 – Dienstanweisungen und -vereinbarungen: a) Derzeit sind keine internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen zur Beantwortung von Anfragen nach dem Sächs TranspG in der SLpB existent. Die Beantwortung erfolgt ausschließlich auf Basis des Regelungsgehaltes des SächsTranspG. b) Das Sächs TranspG ist durch alle Beschäftigten sowie auch alle extern Interessierten jederzeit im Internet unter: REVOSax Landesrecht Sachsen - Sächsisches Transparenzgesetz https://revosax.sachsen.de/vorschrift/19699?redirect_succesor_allowed=1 abruf- und einsehbar. c) entfällt Die Kostenentscheidung beruht auf § 12 Abs. 5 Satz 2 SächsTranspG. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist bei der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung, Schützenhofstraße 36, 01029 Dresden, schriftlich nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung, Schützenhofstraße 36, 01029 Dresden, zu erheben. Viele Grüße