Mitarbeiter und Dienstanweisungen | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen [3]

1) Mitarbeiter
a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz, Sächsischem Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig?
b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge sowie Dienstverhältnissen (einfacher Dienst, mittlerer Dienst, gehobener Dienst) auf.

2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen
a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen?
b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht?
c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail.

Aus Umweltgründen verzichte ich dankend auf den Erhalt von Briefpost. Bitte nutzen Sie die Kommunikation per E-Mail oder ggf. - wenn notwendig - eine Übersendung per Fax an unten angegebene Rufnummer.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Mitarbeiter a. Wie …
An Sächsisches Staatsarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitarbeiter und Dienstanweisungen | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen [3] [#269007]
Datum
29. Januar 2023 17:09
An
Sächsisches Staatsarchiv
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Mitarbeiter a. Wie viele Mitarbeiter sind in Ihrer Behörde für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Sächsischen Transparenzgesetz, Sächsischem Umweltinformationsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, sowie weiteren hier nicht benannten Gesetzgebungen zur Bearbeitung von Anfrage diesbezüglich zuständig? b. Bitte gliedern Sie mir die Anzahl der in a) benannten Mitarbeiter je nach Art der zu bearbeiteten Anträge sowie Dienstverhältnissen (einfacher Dienst, mittlerer Dienst, gehobener Dienst) auf. 2) Dienstanweisungen und -vereinbarungen a. Welche internen Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen gelten für die Beantwortung der o. g. Anfragen? b. Wo sind diese abgespeichert und für Mitarbeiter zugänglich gemacht? c. Bitte übersenden Sie mir jegliche vorhandene Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen dazu – gerne digital per E-Mail. Aus Umweltgründen verzichte ich dankend auf den Erhalt von Briefpost. Bitte nutzen Sie die Kommunikation per E-Mail oder ggf. - wenn notwendig - eine Übersendung per Fax an unten angegebene Rufnummer.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269007/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sächsisches Staatsarchiv
Sehr << Antragsteller:in >> das Sächsisches Staatsarchiv hat keine Zuständigkeiten für die Bereiche S…
Von
Sächsisches Staatsarchiv
Betreff
AW: Mitarbeiter und Dienstanweisungen | SächsTranspG/SächsUIG/VIG-Anfragen [3] [#269007]
Datum
31. Januar 2023 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> das Sächsisches Staatsarchiv hat keine Zuständigkeiten für die Bereiche SächsUIG, UIG und VIG. Hinsichtlich des Sächsischen Transparenzgesetzes, das erst seit 1.1.2023 in Kraft ist, ist nicht geplant, Zuständigkeiten festzulegen. Vielmehr wird es bei der Verteilung der Zuständigkeit bei der Beantwortung von Anfragen darum gehen, welches Sachgebiet durch eine konkrete Anfrage betroffen ist. Deswegen beantworte ich als Referatsleiterin - u. a. - für Organisation Ihre Anfrage. Aus dem Gesagten ergibt sich, dass es keine Dienstanweisung oder gar Dienstvereinbarung zum Thema "Bearbeitung von Anfragen nach SächsTranspG" gibt. Mit freundlichen Grüßen