Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der AfD-Fraktion

Anfrage an: Sächsischer Landtag

1. Auflistung aller Beschäftigten der Fraktion der Alternative für Deutschland in der Legislatur 2014-2019
2. Auflistung aller Beschäftigten der Fraktion der Alternative für Deutschland in der Legislatur 2019-2024, soweit bekannt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
  • 0 Follower:innen
Tom Rodig
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Auflistung aller Be…
An Sächsischer Landtag Details
Von
Tom Rodig
Betreff
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der AfD-Fraktion [#299272]
Datum
5. Februar 2024 12:08
An
Sächsischer Landtag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Auflistung aller Beschäftigten der Fraktion der Alternative für Deutschland in der Legislatur 2014-2019 2. Auflistung aller Beschäftigten der Fraktion der Alternative für Deutschland in der Legislatur 2019-2024, soweit bekannt.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tom Rodig Anfragenr: 299272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299272/ Postanschrift Tom Rodig << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tom Rodig
Sächsischer Landtag
Sehr geehrter Herr Rodig, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 5. Februar 2024. Sie wird auf Grundlage der …
Von
Sächsischer Landtag
Betreff
AW: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der AfD-Fraktion [#299272]
Datum
6. Februar 2024 10:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rodig, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 5. Februar 2024. Sie wird auf Grundlage der von Ihnen zitierten Normen geprüft. Sie erhalten bis spätestens 5. März 2024 eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsischer Landtag
Sehr geehrter Herr Rodig, ich nehme Bezug auf Ihren Transparenzantrag vom 5. Februar 2024 [#299272]. Nach § 4 A…
Von
Sächsischer Landtag
Betreff
AW: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der AfD-Fraktion [#299272]
Datum
5. März 2024 15:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rodig, ich nehme Bezug auf Ihren Transparenzantrag vom 5. Februar 2024 [#299272]. Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SächsTranspG ist der Sächsische Landtag eine transparenzpflichtige Stelle, soweit er Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt und soweit weder sein Selbstorganisationsrecht und das seiner Gremien, die freie Mandatstätigkeit der Abgeordneten sowie Unterstützungsleistungen in parlamentarischen Angelegenheiten, noch die Unabhängigkeit der Fraktionen betroffen sind. Fraktionen sind nach § 1 Absatz 2 SächsFraktG als unabhängige und rechtlich selbständige Gliederungen des Sächsischen Landtages mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattete Vereinigungen des Parlamentsrechts mit originärem Rechtscharakter, die unter ihrem Namen klagen und verklagt werden können. Mitarbeiter von Fraktionen des Sächsischen Landtags stehen in einem Arbeitsverhältnis mit der betreffenden Landtagsfraktion, jedoch nicht mit dem Freistaat Sachsen. Die Abwicklung der Arbeitsverhältnisse erfolgt ausschließlich über die Fraktionen. Das Recht, eigenständig Mitarbeiter auszuwählen und zu beschäftigen, ist wesentlicher Bestandteil der Unabhängigkeit einer Fraktion. Die Landtagsverwaltung verarbeitet Informationen bzw. personenbezogene Daten von Mitarbeitern der Landtagsfraktionen im Zusammenhang mit der Ausübung des Hausrechts des Präsidenten, z. B. zur Regelung des Zutritts zum Landtagsgebäudes. Damit ist auch das Selbstorganisationsrecht des Landtags betroffen. Da die Namen der Mitarbeiter der AfD-Fraktion weder von der Landtagsverwaltung, noch von der Fraktion (z. B. über deren Website) veröffentlicht werden, beträfe deren Weitergabe im Rahmen eines Transparenzanspruchs sowohl die Unabhängigkeit der Fraktionen, als auch das Selbstorganisationsrecht des Landtags. Der Sächsische Landtags ist somit bezogen auf Ihre Anfrage keine transparenzpflichtige Stelle. Außerdem ist auf den von § 6 Absatz 1 SächsTranspG normierten Schutz personenbezogener Daten hinzuweisen. Danach müssen transparenzpflichtigen Stellen personenbezogene Daten in den Informationen unkenntlich machen, bevor sie die Informationen veröffentlichen oder auf Antrag zugänglich machen. Verbleibt nach der Unkenntlichmachung der personenbezogenen Daten kein Informationsgehalt, werden die Informationen nicht veröffentlicht oder zugänglich gemacht. Dieser Fall würde bei Ihrer Anfrage eintreten, da ohne Benennung der Mitarbeiternamen keine Auflistung erfolgen könnte. Auch wenn der SLT eine transparenzpflichtige Stelle wäre, dürften die begehrten Informationen aufgrund der Ausnahme in § 6 Absatz 1 Satz 2 SächsTranspG somit nicht herausgegeben werden. Es wird deshalb beabsichtigt, Ihren Antrag abzulehnen. Ich bitte Sie daher um Rückmeldung, ob Sie Ihren Antrag vor diesem Hintergrund zurücknehmen oder aufrechterhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen