Mitarbeiteranzahl: Agenturen für Arbeit, Familienkassen und Jobcenter

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Jeweils für die Agenturen für Arbeit, Familienkassen und Jobcenter:
• eine Übersicht der Anzahl der Mitarbeiter (Gesamtanzahl sowie jeweilige Verteilung) sowie
• eine Aufschlüsselung, wie viele Mitarbeiter
- in Teil- bzw. Vollzeit beschäftigt sind,
- verbeamtet sind,
vorteilhafterweise in einer Datei für die jeweilige Institution.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    16. Februar 2019
  • Frist
    20. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jeweils für die …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitarbeiteranzahl: Agenturen für Arbeit, Familienkassen und Jobcenter [#58224]
Datum
16. Februar 2019 22:25
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jeweils für die Agenturen für Arbeit, Familienkassen und Jobcenter: • eine Übersicht der Anzahl der Mitarbeiter (Gesamtanzahl sowie jeweilige Verteilung) sowie • eine Aufschlüsselung, wie viele Mitarbeiter - in Teil- bzw. Vollzeit beschäftigt sind, - verbeamtet sind, vorteilhafterweise in einer Datei für die jeweilige Institution. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.02.201…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Anfrage nach IFG: Mitarbeiteranzahl: Agenturen für Arbeit, Familienkassen und Jobcenter
Datum
25. Februar 2019 10:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.02.2019. Das IFG gewährt nur einen Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen. Die von Ihnen gewünschten aufgeschlüsselten Übersichten müssten jedoch gesondert generiert werden. Dies verursacht – bei 156 Agenturen für Arbeit und knapp 100 Standorten der Familienkasse - einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand, so dass davon auszugehen ist, dass bei einer Bearbeitung Ihres Antrags Kosten nach § 10 IFG i.V.m. der IFG-Gebührenverordnung (hier Nr. 2.2) erhoben werden müssen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten möchten oder nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Unter diesen Umständen möchte ich den Antrag nicht m…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach IFG: Mitarbeiteranzahl: Agenturen für Arbeit, Familienkassen und Jobcenter [#58224]
Datum
28. Februar 2019 15:09
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Unter diesen Umständen möchte ich den Antrag nicht mehr aufrechterhalten. Welche vorhandenen Informationen könnten mir stattdessen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrtAntragsteller/in Angaben zu den Beschäftigten der BA finden Sie im Geschäftsbericht der BA, welcher au…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Anfrage nach IFG: Mitarbeiteranzahl: Agenturen für Arbeit, Familienkassen und Jobcenter [#58224]
Datum
1. März 2019 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Angaben zu den Beschäftigten der BA finden Sie im Geschäftsbericht der BA, welcher auf www.arbeitsagentur.de veröffentlicht ist. Mit freundlichen Grüßen