Mitarbeiterzusammensetzung

Wie hoch ist der Anteil der MitarbeiterInnen mit ostdeutscher inkl. -berliner Biografie..?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. August 2019
  • Frist
    5. Oktober 2019
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Marco Paulus
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch is…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Marco Paulus
Betreff
Mitarbeiterzusammensetzung [#165619]
Datum
31. August 2019 13:21
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch ist der Anteil der MitarbeiterInnen mit ostdeutscher inkl. -berliner Biografie..?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marco Paulus <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Marco Paulus
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 31. August 2019 Anliegendes IFG-Schreiben nebst Anlag…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 31. August 2019
Datum
17. September 2019 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes IFG-Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie künftig Anträge stellen können. Mit Ihren Anliegen, die kein IFG-Antrag i. S. d. G. sind, können Sie sich gern über den gleichen Link an das Bürgerreferat des BMF wenden.

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrter Herr Paulus, das Bundesministerium der Finanzen erfasst derzeit nur die Landeszugehörigkeit seiner …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Mitarbeiterzusammensetzung [#165619]
Datum
20. September 2019 14:59
Status
Sehr geehrter Herr Paulus, das Bundesministerium der Finanzen erfasst derzeit nur die Landeszugehörigkeit seiner Beamtinnen und Beamten. Auf die Antwort der Bundesregierung zur Bundestags-Drucksache 19/10333 wird Bezug genommen (Kleine Anfrage „Landsmannschaftliche Zugehörigkeit der Bundesbehörden“ der AfD-Bundestagsfraktion). Danach entfallen insgesamt 18,8 Prozent auf die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie 24,2 Prozent auf Berlin (hier wird nicht zwischen Ost und West differenziert). Mit freundlichen Grüßen