Mitbenutzung von Frequenzspektren militärischer Hoheitsträger durch die BDBOS
In der
"Studie zur Bedarfsermittlung des Breitbandspektrums der BOS in Breitbandmobilfunknetzen"
Version 1.0 vom 03.05.2022 unter
https://www.bdbos.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/220511_frequenzbedarfsstudie.pdf
heißt es auf Seite 10:
"
2 Rahmenbedingungen der Frequenznutzung
In diesem Kapitel wird die aktuelle und geplante Frequenznutzung in den relevanten Spektrumsbereichen (unterhalb von 1 GHz) in Deutschland und international betrachtet.
2.1 Aktuelle Frequenznutzung im Digitalfunk BOS und Ausblick
2.1.1 Frequenzzuteilungen TETRA
Wie eingangs beschrieben, ermöglicht der Digitalfunk BOS aktuell die organisationsübergreifende, einsatzkritische Sprach- und schmalbandige Datenkommunikation (z.B. Kurznachrichten, Statusmeldungen) der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie der Bundeswehr auf Grundlage des TETRA-Bündelfunkstandards.
Die auf Grundlage der europäischen Harmonisierung der Frequenznutzungen für die einsatzkritische BOS-Kommunikation sowie im Einklang mit den Bestimmungen des Frequenzplans der Bundesrepublik Deutschland (Stand: Januar 2021) hierfür bestehende Frequenzzuteilung an die BDBOS umfassen aktuell ein Frequenzspektrum von 2 x 5 MHz (380,00 bis 385,00 MHz (uplink); 390,00 bis 395,00 MHz (downlink)).
Dieses ist gemäß Frequenzplan der Bundesrepublik Deutschland bundesweit zugeteilt und grundsätzlich für eine militärische Nutzung gewidmet.
Zusätzlich besteht auf Grundlage von Vereinbarungen mit dem militärischen Hoheitsträger die Möglichkeit, ein Spektrum von 2 x 1,5 MHz in den ebenfalls militärisch gewidmeten Frequenzbereichen 385,00 bis 386,50 MHz (uplink) sowie 395,00 bis 396,50 MHz (downlink) standortbezogen mit zu nutzen.
[...]
"
Meine Frage:
Zitat:
"Zusätzlich besteht auf Grundlage von Vereinbarungen mit dem militärischen Hoheitsträger die Möglichkeit, ein Spektrum von 2 x 1,5 MHz in den ebenfalls militärisch gewidmet
ten Frequenzbereichen 385,00 bis 386,50 MHz (uplink) sowie 395,00 bis 396,50 MHz (downlink) standortbezogen mit zu nutzen."
Macht die BDBOS aktuell von der Möglichkeit Gebrauch, "ein Spektrum von 2 x 1,5 MHz in den ebenfalls militärisch gewidmeten Frequenzbereichen 385,00 bis 386,50 MHz (uplink) sowie 395,00 bis 396,50 MHz (downlink) standortbezogen mit zu nutzen" ?
Vielen Dank.
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum21. Juni 2023
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25. Juli 2023
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Kosten dieser Information:250,00 Euro
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