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Miteinander für Einander in Corona Zeiten?

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Moin,
Anfrage Habe eine Klage vom 27.03.2020 an das Verwaltungsgericht Osnabrück gesendet.
Nebst einer Menge Kopien. Beziehe SGB 2 Leistungen.
Leider lag ich mit meiner Beurteilung falsch ? Zuniederst hatte das den schein.
Bekam Post vom Direktor der VWGO.
Meiner anschließender bitte, meine Klage auf Kurzem Dienstweg an das Sozialamt Osnabrück zu über stellen. Befindet sich im gleichen Gebäude. Konnte und wollte mann leider nicht nach kommen.
Frage mich jetzt ? Warum nicht?
Corona,Hartz 4,Logik,Menschlichkeit,....?
Hatte im Plan B darum gebeten, mir meine Vollständigen Unterlagen zurück zusenden.
Auch hier zu war man nicht in der Lage.


Bitte um Antwort:

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. April 2020
  • Frist
    10. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Moin, Anfrage Hab…
An Ministerium der Justiz - Bürgerbeauftragter Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Miteinander für Einander in Corona Zeiten? [#185260]
Datum
24. April 2020 15:35
An
Ministerium der Justiz - Bürgerbeauftragter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Moin, Anfrage Habe eine Klage vom 27.03.2020 an das Verwaltungsgericht Osnabrück gesendet. Nebst einer Menge Kopien. Beziehe SGB 2 Leistungen. Leider lag ich mit meiner Beurteilung falsch ? Zuniederst hatte das den schein. Bekam Post vom Direktor der VWGO. Meiner anschließender bitte, meine Klage auf Kurzem Dienstweg an das Sozialamt Osnabrück zu über stellen. Befindet sich im gleichen Gebäude. Konnte und wollte mann leider nicht nach kommen. Frage mich jetzt ? Warum nicht? Corona,Hartz 4,Logik,Menschlichkeit,....? Hatte im Plan B darum gebeten, mir meine Vollständigen Unterlagen zurück zusenden. Auch hier zu war man nicht in der Lage. Bitte um Antwort: Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185260 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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