Mitglieder der Binationalen Kommission mit Nigeria

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Namen der deutschen Mitglieder der Binationalen Kommission mit Nigeria

Ich verweise zur Frage der Herausgabe der Namen auf den 5. Tätigkeitsbericht der BfDI.
Ich möchte Sie um eine elektronische Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2016
  • Frist
    26. Juli 2016
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Namen der deutschen…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Mitglieder der Binationalen Kommission mit Nigeria [#17163]
Datum
23. Juni 2016 09:32
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Namen der deutschen Mitglieder der Binationalen Kommission mit Nigeria Ich verweise zur Frage der Herausgabe der Namen auf den 5. Tätigkeitsbericht der BfDI. Ich möchte Sie um eine elektronische Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Ihre IFG-Anfrage vom 23.06.2016, Vg. 136-2016 Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Inf…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 23.06.2016, Vg. 136-2016
Datum
27. Juni 2016 11:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
Ihre IFG-Anfrage vom 23.06.2016, Vg. 136-2016 Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie bitten um Herausgabe der Namen der…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 23.06.2016, Vg. 136-2016
Datum
5. Juli 2016 12:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie bitten um Herausgabe der Namen der deutschen Mitglieder der Binationalen Kommission mit Nigeria und beziehen sich gleichzeitig auf den 5. Tätigkeitsbericht der BfDI. Die Binationale Kommission zwischen Deutschland und Nigeria besteht seit Dezember 2011. Sie wurde durch eine Gemeinsame Erklärung der beiden Außenminister in Berlin begründet. Das Ziel der Kommission ist die Vertiefung der bilateralen Beziehungen und der konkreten Zusammenarbeit in allen politischen Bereichen. Die zielorientierte Arbeit findet in vier Arbeitsgruppen statt: - Strom und Energie: Im Mittelpunkt steht die Ausgestaltung der Nigerianisch-Deutschen Energiepartnerschaft, die Verbesserung der Stromversorgung in Nigeria, die Nutzung Erneuerbarer Energien und der Zugang deutscher Unternehmen zu diesem Sektor. - Wirtschaftliche Beziehungen: Es werden alle wirtschaftlich relevanten Themen außerhalb des Energiesektors besprochen, insbes. zu Infrastruktur, Luftfahrt und Landwirtschaft. - Politische Beziehungen: Themen sind u. a. die Reform der Vereinten Nationen, gute Regierungsführung, Sicherheitsfragen, Krisenmanagement, Korruptionsbekämpfung und Menschenrechte. - Bildung, Migration und Kultur: Hier werden Fragen zur beruflichen Bildung, zum universitären Austausch, zu Medien wie auch zur Migration behandelt. - Die jeweiligen Arbeitsgruppen treffen sich regelmäßig. Plenarsitzung mit allen vier Arbeitsgruppen finden alle zwei Jahre unter Leitung der beiden Außenminister abwechselnd in Nigeria oder Deutschland statt. Die Mitglieder der Kommission sind funktional, d.h. es gibt keine persönliche Mitgliedschaft, sondern die Teilnehmer werden für einzelne Sitzungen der Arbeitsgruppen fach- und themenbezogen aus den jeweiligen federführenden Behörden benannt. Daher kann Ihrer Bitte um Herausgabe der Namen der deutschen Mitglieder der Kommission so nicht nachgekommen werden. Mit freundlichen Grüßen