Mitglieder des gemeinsamen Landesgremiums nach § 90 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
- eine Aufstellung der Mitglieder (und der zugehörigen Institutionen) des gemeinsamen Landesgremiums nach § 90 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch; insbesondere der Mitglieder ohne Stimmberechtigung.
- eine Auskunft darüber, ob und inwiefern Patientenvertretungen an dem Gremium mitwirken.
- eine Auskunft darüber, ob das Landesministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie plant, die Mitwirkung von Patient:innen und Organisationen der Patient:innenvertretung im gemeinsamen Landesgremium zu intensivieren.
- eine Auskunft darüber, inwiefern die Interessen von Patient:innen und Patient:innenvertretungen des Saarlandes bisher in das gemeinsame Landesgremium eingebracht wurden.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum21. Dezember 2021
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25. Januar 2022
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