Mitglieder und Protokolle der Wahlausschüsse zur Bürgerschaftswahl 2023

Für den Landeswahlausschuss und die Wahlbereichsausschüsse für Bremen und Bremerhaven für die 21. Wahl zur Bremischen Bürgerschaft jeweils
- die Mitglieder und deren Parteizugehörigkeit bzw. deren Funktion in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Gegebenenfalls Änderungen der Mitgliedschaften
- die Protokolle aller bisherigen Sitzungen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. März 2023
  • Frist
    26. April 2023
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten…
An Landeswahlleitung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitglieder und Protokolle der Wahlausschüsse zur Bürgerschaftswahl 2023 [#273923]
Datum
24. März 2023 12:26
An
Landeswahlleitung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für den Landeswahlausschuss und die Wahlbereichsausschüsse für Bremen und Bremerhaven für die 21. Wahl zur Bremischen Bürgerschaft jeweils<< Antragsteller:in >> - die Mitglieder und deren Parteizugehörigkeit bzw. deren Funktion in der Verwaltungsgerichtsbarkeit<< Antragsteller:in >> - Gegebenenfalls Änderungen der Mitgliedschaften<< Antragsteller:in >> - die Protokolle aller bisherigen Sitzungen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273923/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landeswahlleitung Bremen
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer an den Landeswahlleiter gerichtete…
Von
Landeswahlleitung Bremen
Betreff
WG: [EXTERN] Mitglieder und Protokolle der Wahlausschüsse zur Bürgerschaftswahl 2023 [#273923]
Datum
24. März 2023 15:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer an den Landeswahlleiter gerichteten Anfrage vom 24.03.2023. Das BremIFG findet für die Einsichtnahme in Unterlagen der Wahlorgane nach § 11 BremWahlG (dieses sind u.a. der Wahlbereichs- und der Landeswahlleiter sowie der Wahlbereichs- und der Landeswahlausschuss) keine Anwendung. Die Wahlorgane sind keine Behörden im Sinne des § 1 Abs. 1 BremIFG, sondern "Hilfsorgane" des Volkes, für deren Tätigkeit die wahlgesetzlichen Regelungen des BremWahlG und der BremLWO besondere und abschließende Regelungen enthalten. Für die Anwendung des IFG ist kein Raum (Thun in: Schreiber, BWahlG § 8 Rn 4ff). Auch die anderen von Ihnen genannten Anspruchsgrundlagen (BremUIG, UIG, VIG) finden keine Anwendung. Ein Zugang zu Informationen, die Gegenstand der öffentlichen Sitzungen der Wahlorgane waren, ist bei Darlegung eines berechtigten Interesses nach pflichtgemäßen Ermessen möglich (Thun in: Schreiber, BWahlG § 5 Rn 4ff). Wir bitten Sie daher, Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft zu begründen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Für die angefragten Informationen bestehen …
An Landeswahlleitung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Mitglieder und Protokolle der Wahlausschüsse zur Bürgerschaftswahl 2023 [#273923]
Datum
24. März 2023 20:47
An
Landeswahlleitung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Für die angefragten Informationen bestehen nach dem BremWahlG keine Schranken für den Informationszugang. Vielmehr gebietet der Öffentlichkeitsgrundsatz, deren freie Zugänglichkeit. Denn die Öffentlichkeit sichert die Ordnungsgemäßheit und Nachvollziehbarkeit der Wahlvorgänge im Wahlvorschlagsverfahren, bei der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses und schafft damit eine wesentliche Voraussetzung für das Vertrauen der Bürger in den korrekten Ablauf der Wahl (Thum in: Schreiber, BWahlG § 10 Rn. 1). Ohne die angefragten Informationen ist nicht nachvollziehbar, ob zu 1) und 2) die Wahlausschüsse in Übereinstimmung mit § 11 II - IV BremWahlG berufen worden sind und ob zu 3) die Wahlausschüsse ihre Aufgaben entsprechend §§ 16, 22, 23, 30 und 32 wahrgenommen haben. Es sind keine Gründe gegen die Veröffentlichung der angefragten Informationen ersichtlich. Ganz im Gegenteil handelt es sich um Informationen die gem. § 12 I S. 1 BremWahlG öffentlich sein müssen. Die Zusammensetzung der Wahlausschüsse wird während den Sitzungen öffentlich. Auch die Protokolle können naturgemäß nichts enthalten, was in den zwingend öffentlichen Sitzungen nicht besprochen wurde. Das Gebot der Öffentlichkeit einer Parlamentswahl würde durch eine Beschränkung auf die "Saalöffentlichkeit" seinem verfassungsrechtlichen Sinn und Zweck zuwider verkürzt (Thum in: Schreiber, BWahlG § 10 Rn. 3). Auch hier sind keine Gründe ersichtlich, warum die angefragten Informationen auf die Saalöffentlichkeit beschränkt sein müssten. Zudem beeinträchtigen die angefragten Informationen nicht das Wahlgeheimnis. Auch das eventuell betroffene informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beteiligten muss, mangels entgegenstehender Vorschrift, hinter das Verfassungsgebot eines transparenten Wahlverfahrens zurücktreten (Thum in: Schreiber, BWahlG § 8 Rn. 5). Da es also wie ausgeführt überhaupt keine Gründe für ein Zurückhalten der Informationen gibt, muss jede Ermessensentscheidung in der Erteilung der angefragten Informationen münden. Es sei noch einmal betont: Insbesondere sind solche Auskunftsersuchen zu erfüllen, bei denen es um Informationen aus einer Niederschrift über öffentliche Verhandlungen, Beratungen und Entscheidungen der Wahlorgane geht oder die Gegenstand dieser öffentlichen Aktivitäten waren (Thum in: Schreiber, BWahlG § 8 Rn. 5). Ihr Verweis auf "Thun in: Schreiber, BWahlG § 5 Rn 4ff" erschließt sich mit nicht und scheint mir fehlerhaft. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273923/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, da es sich bei der Wahl naturgemäß um einen rasch fortschreitenden Prozess handelt, möchte ich Sie bit…
An Landeswahlleitung Bremen Details
Von
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Betreff
AW: WG: [EXTERN] Mitglieder und Protokolle der Wahlausschüsse zur Bürgerschaftswahl 2023 [#273923]
Datum
12. April 2023 21:28
An
Landeswahlleitung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, da es sich bei der Wahl naturgemäß um einen rasch fortschreitenden Prozess handelt, möchte ich Sie bitten meine Anfrage zeitnah zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273923/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Guten Tag, meine Anfrage „Mitglieder und Protokolle der Wahlausschüsse zur Bürgerschaftswahl 2023“ vom 24.03.2023…
An Landeswahlleitung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Mitglieder und Protokolle der Wahlausschüsse zur Bürgerschaftswahl 2023 [#273923]
Datum
27. Juni 2023 08:42
An
Landeswahlleitung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage „Mitglieder und Protokolle der Wahlausschüsse zur Bürgerschaftswahl 2023“ vom 24.03.2023 (#273923) wurde von Ihnen bislang nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>