Mitgliedschaft Baden-Württembergs in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
1. In welchen Zeiträumen, seit deren Gründung im Jahre 1949 bzw. Gründung des Landes, war das Land Baden-Württemberg direktes Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)?
2. In welchen Zeiträumen, seit Gründung der TdL bzw. Gründung des Landes, war das Land indirekt, durch einen an dessen Stelle tretenden Arbeitgeberverband, vertreten?
3. Für die Zeiträume aus 2. bitte ich um Information über die Struktur bzw. ein Organigramm sowie die Rechtsform des Arbeitgeberverbandes.
Ergebnis der Anfrage
Die drei Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern waren Gründungsmitglieder der TdL und damit das Land Baden-Württemberg als unmittelbarer Rechtsnachfolger ununterbrochen Mitglied der TdL seit deren Gründung. Seit dem 1999-01-01 ist diese Mitgliedschaft nicht mehr unmittelbar durch das Land, sondern durch den Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes des Landes Baden-Württemberg (AVdöD BW) gegeben. Dieser Arbeitgeberverband ist ein nicht rechtsfähiger Verein und vertritt zusätzlich die Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg sowie das Karlsruher Institut für Technologie (KIT).
Anfrage erfolgreich
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Datum10. Juni 2023
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14. Juli 2023
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