Mitgliedschaft "Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V."

Dokumente und ggf. auch relevanter Briefwechsel, bzw Emails, rund um die Mitgliedschaft (Beitrittsentscheidung etc.) zum "Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V." auf deren Website Sie als Mitglied geführt werden:
https://cybersicherheitsrat.de/mitglieder-stellen-sich-vor-2/

Ergebnis der Anfrage

Das Innenministerium war nicht Mitglied des Vereins, nur eine Einzelperson war als "asoziertes Mitglied" (ohne Mitgliedsbeitrag) beigetreten, eine Freigabe für das Logo fand nie statt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2022
  • Frist
    12. November 2022
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente und …
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitgliedschaft "Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V." [#260436]
Datum
8. Oktober 2022 15:29
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und ggf. auch relevanter Briefwechsel, bzw Emails, rund um die Mitgliedschaft (Beitrittsentscheidung etc.) zum "Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V." auf deren Website Sie als Mitglied geführt werden: https://cybersicherheitsrat.de/mitglieder-stellen-sich-vor-2/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260436/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM1-0221-26/50 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 8. Oktober 2022 haben wir erhalten …
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN Mitgliedschaft "Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V." [#260436]
Datum
10. Oktober 2022 10:56
Status
Warte auf Antwort
Az.: IM1-0221-26/50 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 8. Oktober 2022 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> ich danke für Ihre Anfrage unter Berufung auf das Landesinformationsfreih…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Mitgliedschaft "Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V." [#260436]
Datum
20. Oktober 2022 19:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich danke für Ihre Anfrage unter Berufung auf das Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Nicht das Innenministerium Baden-Württemberg als juristische Person ist seit 2019 Mitglied im Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V., sondern der Leiter des damaligen Referats "Cybersicherheit" als natürliche Person. Er hatte die Mitgliedschaft im August 2019 beantragt. Die Freigabe des Logos des IM zu Werbezwecken auf der Webseite des CSRD erfolgte wohl nicht explizit, hierüber gibt es keine weiteren Unterlagen, sie wurde jedoch auch nicht ausdrücklich untersagt. Die Mitgliedschaft erfolgte als "assoziiertes Mitglied", Kosten in Form von Mitgliedsbeiträge o.ä. sind dadurch nicht entstanden. Im Anhang übersende ich Ihnen eine entsprechende Bestätigungs-Mail über die Vereinsaufnahme. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Beantwortung. Mit freundlichen G…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mitgliedschaft "Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V." [#260436]
Datum
20. Oktober 2022 19:13
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260436/