Mitgliedschaft Nordrhein-Westfalens in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder

1. In welchen Zeiträumen, seit deren Gründung im Jahre 1949, war das Land Nordrhein-Westfalen direktes Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)?
2. In welchen Zeiträumen, seit Gründung der TdL, war das Land indirekt, durch einen an dessen Stelle tretenden Arbeitgeberverband, vertreten?

Ergebnis der Anfrage

Das Land Nordrhein-Westfalen gehört der TdL seit 1949 an und war bis zum 2007-03-12 ununterbrochen direktes Mitglied der TdL. Seitdem ist das Land indirekt durch den Arbeitgeberverband des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. (AdL NRW) in der TdL vertreten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2023
  • Frist
    1. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitgliedschaft Nordrhein-Westfalens in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder [#282676]
Datum
28. Juni 2023 13:08
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. In welchen Zeiträumen, seit deren Gründung im Jahre 1949, war das Land Nordrhein-Westfalen direktes Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)? 2. In welchen Zeiträumen, seit Gründung der TdL, war das Land indirekt, durch einen an dessen Stelle tretenden Arbeitgeberverband, vertreten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282676/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitgliedschaft Nordrhein-Westfalens in der Tarifgemeinschaft deuts…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mitgliedschaft Nordrhein-Westfalens in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder [#282676]
Datum
1. August 2023 08:15
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mitgliedschaft Nordrhein-Westfalens in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder“ vom 28.06.2023 (#282676) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 28. Juni 2023 beantworte ich wie folgt: 1. In welchen Z…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Mitgliedschaft Nordrhein-Westfalens in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder [#282676]
Datum
1. August 2023 15:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
23-08-01privatpersonwgifgantragzumitgliedschaftlandintdl.pdf
417,0 KB
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 28. Juni 2023 beantworte ich wie folgt: 1. In welchen Zeiträumen, seit deren Gründung im Jahre 1949, war das Land Nordrhein-Westfalen direktes Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)? Das Land Nordrhein-Westfalen gehörte der TdL seit 1949 an. 2. In welchen Zeiträumen, seit Gründung der TdL, war das Land indirekt, durch einen an dessen Stelle tretenden Arbeitgeberverband, vertreten? Bis zum 12. März 2007 war das Land Nordrhein-Westfalen selbst ununterbrochen Mitglied der TdL. Seitdem vertritt der Arbeitgeberverband des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. (AdL NRW) die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen und seiner übrigen Mitglieder in der TdL. Mit freundlichen Grüßen