Mitnutzung Digitalfunkmasten

Im Juli 2022 wurde in Milower Land vom MIK ein neuer Digitalfunkmast eröffnet. Der Mast sollte auch kommerziellen Mobilfunkbetreibern mietzinsfrei zur Verfügung gestellt haben. Sämtliche Mobilfunknetze haben nur ungenügende Versorgung im Umkreis des neuen Masten.

Bitte senden Sie mir zu
- das Angebotsschreiben des Landes Brandenburg an die Telekom Deutschland, Telefonica Deutschland und Vodafone zur Mitnutzung des neuen Masten in Milower Land/Zollchow.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. November 2023
  • Frist
    23. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitnutzung Digitalfunkmasten [#292869]
Datum
21. November 2023 15:14
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Juli 2022 wurde in Milower Land vom MIK ein neuer Digitalfunkmast eröffnet. Der Mast sollte auch kommerziellen Mobilfunkbetreibern mietzinsfrei zur Verfügung gestellt haben. Sämtliche Mobilfunknetze haben nur ungenügende Versorgung im Umkreis des neuen Masten. Bitte senden Sie mir zu - das Angebotsschreiben des Landes Brandenburg an die Telekom Deutschland, Telefonica Deutschland und Vodafone zur Mitnutzung des neuen Masten in Milower Land/Zollchow.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/292869/upload/1cc029ee3ef32e1bf0c425f5399be62319f3fa93/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse am Digitalfunk BOS. Die Antwort auf Ihr A…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
AW: Mitnutzung Digitalfunkmasten [#292869]
Datum
22. Dezember 2023 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse am Digitalfunk BOS. Die Antwort auf Ihr Auskunftsersuchen entnehmen Sie bitte der Anlage. Mit freundlichen Grüßen