Mitteilung der Firma Atos an die BRAK
Anfrage an:
Bundesrechtsanwaltskammer
Die Mitteilung der Firma Atos an die BRAK in der dargelegt wird, dass es sich bei den mit der IFG-Anfrage vom 18.07.2018 zur Zurücksetzung der beA-Schulungspostfächer am 16.07.2018 (vgl. https://fragdenstaat.de/a/32052) angefragten Informationen um Betriebsgeheimnisse handelt.
Anfrage erfolgreich
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Datum18. Oktober 2018
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20. November 2018
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