Mitteilungen gem. Artikel 45 EinigVtr
Gemäß Artikel 45 des Einigungsvertrages tritt der Einigungsvertrag an dem Tag in Kraft, an dem die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einander mitgeteilt haben, daß die erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.
Bitte übersenden Sie mir Kopien der Urkunden, die diese Mitteilungen dokumentieren.
Ergebnis der Anfrage
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz teilt mit, dass das Bundesarchiv für meine Anfrage zuständig ist und verneint eine Informationspflicht nach dem IFG, was ich als irreführend betrachte, da auch das Bundesarchiv eine informationspflichtige Stelle i.S.d. IFG Bund ist. - Zudem ist nicht glaubwürdig, dass das BMJ über keine diesbzgl. Information zum Inkrafttreten des Einigungsvertrages, verfügt.
Information nicht vorhanden
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Datum21. Oktober 2021
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23. November 2021
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