Mitteilungsblatt Stadt Schriesheim

Anfrage an: Stadt Schriesheim

Seit neuestem beschränken Sie als Stadt die Beiträge von Vereinen im sog. Mitteilungsblatt.
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Einschränkung? Sie (bzw. Herr Höfer) verweisen diesbezüglich immer auf "aktuelle Rechtsprechung". Welches Urteil bzw. welcher Beschluss genau begründet ihre Entscheidung?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. September 2021
  • Frist
    5. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit neuestem …
An Stadt Schriesheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitteilungsblatt Stadt Schriesheim [#227700]
Datum
1. September 2021 19:35
An
Stadt Schriesheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit neuestem beschränken Sie als Stadt die Beiträge von Vereinen im sog. Mitteilungsblatt. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Einschränkung? Sie (bzw. Herr Höfer) verweisen diesbezüglich immer auf "aktuelle Rechtsprechung". Welches Urteil bzw. welcher Beschluss genau begründet ihre Entscheidung? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227700 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227700/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Schriesheim
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Anfrage nach dem LIFG erhalten und werden uns in Kürze bei Ihnen melden. Fr…
Von
Stadt Schriesheim
Betreff
AW: Mitteilungsblatt Stadt Schriesheim [#227700]
Datum
2. September 2021 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Anfrage nach dem LIFG erhalten und werden uns in Kürze bei Ihnen melden. Freundliche Grüße

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Stadt Schriesheim
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage nach dem LIFG können wir Ihnen folgendes mitteilen: Wie Sie in Ihrer E-Ma…
Von
Stadt Schriesheim
Betreff
Mitteilungsblatt Stadt Schriesheim #227700
Datum
9. September 2021 15:23
Status
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage nach dem LIFG können wir Ihnen folgendes mitteilen: Wie Sie in Ihrer E-Mail vom 01. September 2021 bereits festgestellt haben, stützen sich die Einschränkungen, die für die Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt angewendet werden, auf die aktuelle Rechtsprechung. Hierbei sind die folgenden Urteile maßgebend: · BGH I ZR 112/17 (OLG Stuttgart) · LG München 33 O 16274/19 · LG Dortmund 3 O 262/17 Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße