Mittel an politische Parteien/ Fraktionen

1. eine Übersicht über die im Jahr 2019 ausgezahlten Mittel an die Fraktionen der im Krefelder Stadtrat vertretenen Parteien, sowie der Fraktionen in den Bezirksvertretungen,

2. eine Auflistung, wieviele Beschäftigte der Fraktionen - bitte nach Fraktionen aufgeschlüsselt - durch kommunale Mittel bezahlt werden und wie hoch die Personalausgaben der jeweiligen Fraktionen im Jahr 2019 waren

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mittel an politische Parteien/ Fraktionen [#189707]
Datum
25. Juni 2020 03:34
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. eine Übersicht über die im Jahr 2019 ausgezahlten Mittel an die Fraktionen der im Krefelder Stadtrat vertretenen Parteien, sowie der Fraktionen in den Bezirksvertretungen, 2. eine Auflistung, wieviele Beschäftigte der Fraktionen - bitte nach Fraktionen aufgeschlüsselt - durch kommunale Mittel bezahlt werden und wie hoch die Personalausgaben der jeweiligen Fraktionen im Jahr 2019 waren
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189707/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Krefeld
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW ist bei uns eingegangen und w…
Von
Kommunalverwaltung Krefeld
Betreff
Antwort: WG: Mittel an politische Parteien/ Fraktionen [#189707]
Datum
6. Juli 2020 08:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Krefeld
Mittel an Fraktionen Sehr geehrteAntragsteller/in zum jetzigen Zeitpunkt können wir leider noch keine Auskunft zu…
Von
Kommunalverwaltung Krefeld
Betreff
Mittel an Fraktionen
Datum
7. August 2020 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zum jetzigen Zeitpunkt können wir leider noch keine Auskunft zu den im Jahr 2019 ausgezahlten Mitteln an Ratsfraktionen und Fraktionen der Bezirksvertretungen erteilen, da der Jahresabschluss 2019 noch nicht vorliegt. Ebenso verhält es sich zu Angaben über die Personalkosten der einzelnen Fraktionen. Gerne geben wir Ihnen Auskunft über die entsprechenden Ausgaben, sobald der Jahresabschluss 2019 veröffentlicht wird. Ein genauer Zeitpunkt lässt sich derzeit nicht festmachen, vermutlich liegt der Jahresabschluss Mitte des nächsten Jahres vor. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt noch Interesse an den angefragten Informationen haben, bitte ich Sie, sich noch mal mit uns in Verbindung zu setzten. Mit freundlichen Grüßen