Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF)

„Laut einem Schreiben des BAFA stellt das Bundesfinanzministerium die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) aufgrund der angespannten Haushaltslage nur zeitlich gestaffelt zur Verfügung. Für den aktuellen Zuteilungszeitraum, der nicht näher beziffert wird, ist das Geld wohl bereits aufgebraucht – weshalb Energieberatende und Hausbesitzende wieder einmal in die Warteschlange verwiesen werden“, erläutert Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des Energieberatendenverbands GIH.

Meine Frage ist wie die Zuteilungsräume zeitlich gestaffelt sind, wie sich die Budgets aufteilen und wo man diese Informationen findet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: „Laut einem Schreiben des BAFA stellt…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) [#304387]
Datum
27. März 2024 16:01
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
„Laut einem Schreiben des BAFA stellt das Bundesfinanzministerium die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) aufgrund der angespannten Haushaltslage nur zeitlich gestaffelt zur Verfügung. Für den aktuellen Zuteilungszeitraum, der nicht näher beziffert wird, ist das Geld wohl bereits aufgebraucht – weshalb Energieberatende und Hausbesitzende wieder einmal in die Warteschlange verwiesen werden“, erläutert Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des Energieberatendenverbands GIH. Meine Frage ist wie die Zuteilungsräume zeitlich gestaffelt sind, wie sich die Budgets aufteilen und wo man diese Informationen findet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304387/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Ihr IFG-Antrag vom 27. März 2024, Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) (V B 3 - PR 1200/24/10049) …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 27. März 2024, Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) (V B 3 - PR 1200/24/10049)
Datum
4. April 2024 13:51
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
697,5 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
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204,5 KB
Sehr << Antragsteller:in >> das anliegende Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 27. März 2024, Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) (V B 3 - PR 1200/24/100…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 27. März 2024, Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) (V B 3 - PR 1200/24/10049) [#304387]
Datum
8. April 2024 08:17
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Um den Anforderungen des IFG zzu entsprechen spezifiere ich meine Anfrage wie folgt: 1. Auf welche Zuteilungszeiträume teilen sich die Jahresbudgets der im Einzelplan 60 für das Jahr 2024 festgelegten Budgets auf ? Bitte diese Information für folgende Titel des Einzelplan 60 zur Verfügung stellen: 893 10 893 07 686 08 686 14 Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304387/
Bundesministerium der Finanzen
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Bundesministerium der Finanzen ist für Ihr Anliegen nicht der ric…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) [#304387]
Datum
10. April 2024 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Bundesministerium der Finanzen ist für Ihr Anliegen nicht der richtige Ansprechpartner. Innerhalb der Bundesregierung leitet jede Bundesministerin/jeder Bundesminister ihren/seinen Geschäftsbereich selbstständig und in eigener Verantwortung. Gern wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Scharnhorststraße 34 - 37 in 10115 Berlin <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Die Aussage der einzelnen Ministerien lautet das die Mittel aus dem …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) [#304387]
Datum
10. April 2024 10:54
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Die Aussage der einzelnen Ministerien lautet das die Mittel aus dem KTF für das Jahr 2024 durch das BMF gestaffelt zur Verfügung/freigegeben werden. Zitat Webseite BAFA: "Die allgemeine Zuweisung der Mittel im KTF erfolgt seitens BMF zunächst zeitlich gestaffelt für das erste Halbjahr." Meine Anfrage bezieht sich darauf wie die Mittel aus dem KTF durch das BMF zeitlich gestaffelt freigeben/zugeteilt werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - screenshot-2024-04-10-105030.png Anfragenr: 304387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304387/
Bundesministerium der Finanzen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen (BMF)…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) [#304387]
Datum
11. April 2024 14:54
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Der Vollzug des KTF-Wirtschaftsplans 2024 unterscheidet sich vom Vollzug früherer Wirtschaftspläne, weil anders als in den Vorjahren nunmehr in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 der KTF über keine nennenswerten Rücklagen mehr verfügt. Insofern ist es sehr viel stärker notwendig, vorsichtig mit den bewilligten Mitteln umzugehen, um bei unvorhergesehenen Ausgabebedarfen oder sich abzeichnenden Mindereinnahmen reagieren zu können. Daher werden den bewirtschaftenden Stellen nicht gleich zu Beginn des Jahres sämtliche Mittel zugewiesen. Es wird sichergestellt, dass alle Rechtsverpflichtungen erfüllt werden können, darüber hinaus werden 25 % der nicht für die Erfüllung von Rechtsverpflichtungen vorgesehenen Mittel zugewiesen. Hierbei handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme. Zur Mitte des Jahres soll über weitere Mittelzuweisungen entschieden werden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Finanzen
Ihre Anfrage vom 8. April 2024 und 27. März 2024, Zuteilungszeiträume der im Einzelplan 60 für das Jahr 2024 festg…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage vom 8. April 2024 und 27. März 2024, Zuteilungszeiträume der im Einzelplan 60 für das Jahr 2024 festgelegten Budgets (V B 3 - PR 1200/24/10054)
Datum
12. April 2024 10:25
Status
geschwärzt
685,7 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
hinweisedatenschutzifg-uig-vig.pdf
204,5 KB
Sehr << Antragsteller:in >> das anliegende Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen