Mittelalterlich Gaudium - Kosten für die Stadtverwaltung und verbundene Betriebe

Jeweils für die Veranstaltung „Mittelalterlich Gaudium“ im Stadtpark Waltrop im Ist 2022 und Plan 2023
- Bitte um Nennung des Veranstalters (Stadt Waltrop oder Name der Firma)
- alle im Rahmen der Veranstaltung entstehenden Kosten (in Geld) die der Stadtverwaltung und verbundenen Betrieben (Stadtwerke, Werkpark, Parkfest) entstehen
- alle Erträge, die der Stadtverwaltung und verbundenen Betrieben entstehen
- Summe der darauf verwendeten Arbeitszeit (von Mitarbeitern der Verwaltung und verbundenen Unternehmen)
- alle immateriellen Aufwände (zB Schaden an Rasenflächen) - bitte um Nennung der Effekte
- alle immateriellen Erträge - bitte um Nennung der Effekte

Herzlichen Dank

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    22. Mai 2023
  • Frist
    24. Juni 2023
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Sebastian Hahn
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Je…
An Kommunalverwaltung Waltrop Details
Von
Sebastian Hahn
Betreff
Mittelalterlich Gaudium - Kosten für die Stadtverwaltung und verbundene Betriebe [#279497]
Datum
22. Mai 2023 07:43
An
Kommunalverwaltung Waltrop
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jeweils für die Veranstaltung „Mittelalterlich Gaudium“ im Stadtpark Waltrop im Ist 2022 und Plan 2023 - Bitte um Nennung des Veranstalters (Stadt Waltrop oder Name der Firma) - alle im Rahmen der Veranstaltung entstehenden Kosten (in Geld) die der Stadtverwaltung und verbundenen Betrieben (Stadtwerke, Werkpark, Parkfest) entstehen - alle Erträge, die der Stadtverwaltung und verbundenen Betrieben entstehen - Summe der darauf verwendeten Arbeitszeit (von Mitarbeitern der Verwaltung und verbundenen Unternehmen) - alle immateriellen Aufwände (zB Schaden an Rasenflächen) - bitte um Nennung der Effekte - alle immateriellen Erträge - bitte um Nennung der Effekte Herzlichen Dank
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Hahn Anfragenr: 279497 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279497/ Postanschrift Sebastian Hahn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Hahn
Kommunalverwaltung Waltrop
Sehr geehrter Herr Hahn, Sie hatten am 22.05.2023 eine Anfrage bezüglich der Veranstaltung „Mittelalterlich Gaudi…
Von
Kommunalverwaltung Waltrop
Betreff
Ihre Anfrage zum Mittelalterlich Gaudium - Kosten für die Stadtverwaltung und verbundene Betriebe (Anfrage-Nr. 279497)
Datum
16. Juni 2023 14:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hahn, Sie hatten am 22.05.2023 eine Anfrage bezüglich der Veranstaltung „Mittelalterlich Gaudium“ an die Stadt Waltrop gerichtet. Gemäß § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) werden für Ihre Anfrage allerdings Gebühren erhoben, da hier keine Billigkeitsgründe erkennbar sind, die einen Verzicht auf die Gebührenerhebung geboten erlassen scheinen. Über die Höhe können wir derzeit noch keine Auskunft erteilen, da dies davon abhängig ist, wie aufwändig sich die Recherche gestaltet. Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 10 und 500 €. Wenn Sie dennoch die in Ihrer Anfrage vom 22.05.2023 formulierten Auskünfte erhalten möchten, lassen Sie mich dies bitte kurzfristig, spätestens bis zum 17.07.2023, wissen. Was ich Ihnen schon jetzt mitteilen kann, ist, dass das „Mittelalterlich Gaudium“ in Waltrop im Jahr 2022 von Herrn Detlef Huß veranstaltet worden ist. Co-Veranstalter war der Stadtmarketing Waltrop e.V. Im Jahr 2023 war Detlef Huß Veranstalter des „Mittelalterlich Gaudium“. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Hahn
Guten Tag, ich verstehe den Passus mit den Billigkeitsgründen nicht. Was bedeutet das? Und was wären Gründe für d…
An Kommunalverwaltung Waltrop Details
Von
Sebastian Hahn
Betreff
AW: Ihre Anfrage zum Mittelalterlich Gaudium - Kosten für die Stadtverwaltung und verbundene Betriebe (Anfrage-Nr. 279497) [#279497]
Datum
16. Juni 2023 15:34
An
Kommunalverwaltung Waltrop
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich verstehe den Passus mit den Billigkeitsgründen nicht. Was bedeutet das? Und was wären Gründe für den Erlass der Gebühren? Gegebenenfalls liegen diese ja vor und sind nur noch nicht vorgebracht worden. Der Kostenrahmen für die doch einfache Auskunft ist mit 10 bis 500 Euro recht breit. Könnten Sie mir die zu erwartenden Kosten bitte vorab im Rahmen eines Kostenvoranschlags mitteilen? (Gern auch mit einem Stundensatz sowie der voraussichtlichen Anzahl an anfallenden Stunden) Mit freundlichen Grüßen Sebastian Hahn Anfragenr: 279497 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279497/

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Kommunalverwaltung Waltrop
Sehr geehrter Herr Hahn, danke für Ihre Mail vom 16.06.2023. Hinsichtlich Ihrer Anfrage bezüglich der Billigkeit…
Von
Kommunalverwaltung Waltrop
Betreff
AW: Ihre Anfrage zum Mittelalterlich Gaudium - Kosten für die Stadtverwaltung und verbundene Betriebe (Anfrage-Nr. 279497) [#279497]
Datum
21. Juni 2023 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hahn, danke für Ihre Mail vom 16.06.2023. Hinsichtlich Ihrer Anfrage bezüglich der Billigkeitsgründe darf ich kurz ausführen, dass Billigkeitsgründe generell in persönliche und sachliche Gründe unterteilt werden. Bei den persönlichen Billigkeitsgründen sind die individuellen Umstände des Gebührenschuldners in den Blick zu nehmen. Diese können sich z.B. aus den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Gebührenschuldners oder den Umständen des konkreten Verwaltungsverfahrens ergeben. Ein Beispiel: Würden Sie durch eine Gebühren-Forderung in Existenznot gebracht, könnte man an eine persönliche Unbilligkeit denken. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie als Antragsteller auf die beantragte Auskunft dringend persönlich angewiesen wären. Sachliche Billigkeitsgründe liegen vor, wenn die Erhebung der Abgabe in dieser Höhe mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht vereinbar ist. Aus diesen Erwägungen folgt, dass eine Billigkeitskorrektur wegen sachlicher Unbilligkeit nur in sehr seltenen Ausnahmefällen denkbar ist und anhand des mutmaßlichen Willens des Gesetzgebers zu erfolgen hat. Hierzu müsste es sich um einen solch atypischen Fall eines Auskunftsanspruches handeln, den der Gesetzgeber so nicht bedacht hatte, und wodurch ein der Gerechtigkeit widersprechendes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung entstehen würde. Da es sich in Ihrem Fall aber um eine ganz typische Anfrage handelt, die vom Gesetzestatbestand umfasst und vom Gesetzgeber mit in den Gebührenrahmen eingeflossen ist, können sachliche Unbilligkeitsgründe hier jedoch nicht angenommen werden. Einen Kostenvoranschlag können wir nicht vorlegen, denn es ist noch nicht absehbar, wie aufwändig sich die Recherche gestalten wird. Unter anderem müsste in den Bereichen Ordnungsamt, Grünflächenamt, beim Ver- und Entsorgungsbetrieb und bei der Kämmerei Recherchen angestellt werden, die ihrerseits jeweils Aufwand betreiben müssen, um die gewünschten Unterlagen zusammenzustellen. Wie Sie hieran sehen können, gestaltet sich Ihr Auskunftsverlangen nicht so einfach, so dass Sie aufgrund der zu erwartenden umfangreichen Recherchearbeiten durchaus damit rechnen müssen, im unteren bis gar mittleren dreistelligen Bereich bei den Gebühren zu liegen. Bitte lassen Sie mich kurzfristig wissen, wie weiter verfahren werden soll. Mit freundlichen Grüßen