Mittelherkunft und -verwendung

1.) Ich möchte gerne wissen, welches Ihre drei größten Ausgabe- und Einnahmeposten sind. Sollte kein rein kulturschaffender Posten darunter sein, wäre ich Ihnen dankbar die Liste bis zum einschließend ersten direkt kulturschaffenden- oder kulturerhaltenden Posten zu verlängern.

2.) Wie werden die Gelder auf Ihre Spartenkanäle und Radiosender verteilt?

3.) Wie hoch sind die Gehälter der Intendanten (ARD, ZDF, Deutschlandradio usw.)

4.) Bitte nennen Sie mir das Gehalt Ihrer zehn bestbezahlten Moderatoren (bitte auch Günther Jauch und Thomas Gottschalk, wenn möglich)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2013
  • Frist
    5. Februar 2013
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Heinz Hiekmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
Heinz Hiekmann
Betreff
Mittelherkunft und -verwendung
Datum
2. Januar 2013 18:52
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Ich möchte gerne wissen, welches Ihre drei größten Ausgabe- und Einnahmeposten sind. Sollte kein rein kulturschaffender Posten darunter sein, wäre ich Ihnen dankbar die Liste bis zum einschließend ersten direkt kulturschaffenden- oder kulturerhaltenden Posten zu verlängern. 2.) Wie werden die Gelder auf Ihre Spartenkanäle und Radiosender verteilt? 3.) Wie hoch sind die Gehälter der Intendanten (ARD, ZDF, Deutschlandradio usw.) 4.) Bitte nennen Sie mir das Gehalt Ihrer zehn bestbezahlten Moderatoren (bitte auch Günther Jauch und Thomas Gottschalk, wenn möglich)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Heinz Hiekmann
Mit freundlichen Grüßen Heinz Hiekmann
Westdeutscher Rundfunk
Dies ist eine automatisch generierte Antwort! Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ih…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
Antw: Mittelherkunft und -verwendung (Ihre Mail)
Datum
2. Januar 2013 18:53
Status
Warte auf Antwort
Dies ist eine automatisch generierte Antwort! Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Mail wird im Auftrag der Internetredaktion an die entsprechende Stelle im Hause weitergeleitet und so schnell wie möglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüssen WDR Telefonzentrale Tel.: 0221 220-0 Fax: 0221 220-4800 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Ich möchte gerne wissen, welches Ihre drei größten Ausgabe- und Einnahmeposten sind. Sollte kein rein kulturschaffender Posten darunter sein, wäre ich Ihnen dankbar die Liste bis zum einschließend ersten direkt kulturschaffenden- oder kulturerhaltenden Posten zu verlängern. 2.) Wie werden die Gelder auf Ihre Spartenkanäle und Radiosender verteilt? 3.) Wie hoch sind die Gehälter der Intendanten (ARD, ZDF, Deutschlandradio usw.) 4.) Bitte nennen Sie mir das Gehalt Ihrer zehn bestbezahlten Moderatoren (bitte auch Günther Jauch und Thomas Gottschalk, wenn möglich) Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Heinz Hiekmann
Westdeutscher Rundfunk
FragdenStaat Sehr geehrter Herr Hiekmann, die Frage der Anwendbarkeit des IFG NRW auf den Westdeutschen Rundfun…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
FragdenStaat
Datum
28. Januar 2013 15:04
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrter Herr Hiekmann, die Frage der Anwendbarkeit des IFG NRW auf den Westdeutschen Rundfunk Köln als Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts ist noch nicht rechtskräftig geklärt. Unbeschadet dessen ist der WDR natürlich bereit, Anfragen nach Möglichkeit zu beantworten. Es trifft zwar zu, dass Anfragen auch in elektronischer Form gestellt werden können. Allerdings besteht kein Anspruch auf quasi öffentliche Kommunikation über ein Portal wie fragdenstaat.de, zumal über diese Kommunikationsform die Identität des Anspruchstellers nicht feststellbar ist. Kenntnis der Identität des Anspruchstellers ist aber Grundlage der elektronischen Kommunikation nach Sinn und Zweck der Regelungen und nach verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen. Daher bitten wir Sie um Zuleitung Ihrer persönlichen Mail-Adresse und einer Anschrift, an die wir die Informationen zusenden können. Sobald uns die erbetenen Daten vorliegen, werden wir antworten. Freundliche Grüße Ihre WDR Publikumsstelle Westdeutscher Rundfunk Köln Publikumsstelle - Intendanz 50600 Köln Tel.: 0221/220-2118, -2478 Fax: 0221/220-9546 www.wdr.de
Heinz Hiekmann
AW: FragdenStaat Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ihre Einstellung, Anfra…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
Heinz Hiekmann
Betreff
AW: FragdenStaat
Datum
31. Januar 2013 11:39
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ihre Einstellung, Anfragen nach Möglichkeit zu beantworten halte ich für äußerst lobenswert, vor allem, wenn die Rechtskraft des IFG NRW noch nicht durchgesetzt wurde. Ich wähle den Weg der elektronischen Anfrage, weil sie mir dem Zeitgeist zu entsprechen scheint. Ebenso empfinde ich Portale wie "fragdenstaat.de" als wunderbare Plattform für Behörden, ihre oft tadellose Arbeit auch bekannt zu machen. Leider, habe ich nicht alles verstanden, was Sie zu Ihrer gewünschten Form des Kommunikationsweges geschrieben haben: Diese E-Mailadresse ist meine persönliche und direkte E-Mailadresse unter der Sie mich erreichen können. Wenn Sie mich für diese Anfrage (oder Anfragen generell) identifizieren müssen, bitte bestätigen Sie dies in einer weiteren E-Mail und wie dies von statten geht. Wenn Sie die Güte hätten mir die relevanten Gesetze zu nennen, wäre ich Ihnen sehr verbunden. Ist dies mit der Angabe eine postalischen Anschrift verbunden? Kann ich davon ausgehen, dass Sie mir einen Brief schicken möchten? Ich freue mich auf Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen Heinz Hiekmann

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Westdeutscher Rundfunk
FragdenStaat Sehr geehrter Herr Hiekmann, wie zuvor mitgeteilt, ist die Frage der Anwendbarkeit des IFG NRW au…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
FragdenStaat
Datum
12. Februar 2013 11:53
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Hiekmann, wie zuvor mitgeteilt, ist die Frage der Anwendbarkeit des IFG NRW auf den Westdeutschen Rundfunk Köln als Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts noch nicht rechtskräftig geklärt. Unbeschadet dessen ist der WDR natürlich bereit, Anfragen nach Möglichkeit zu beantworten. Budget und Geschäftsbericht des Westdeutschen Rundfunks werden regelmäßig veröffentlicht. Sie finden die Berichte auf der Internet-Seite des WDR unter: www.wdr.de/unternehmen/service/infomaterial/unternehmen.jsp Die Prüfung des Geschäftsberichts liegt in der Verantwortung des Aufsichtsgremiums. Nähere Inᆳformationen zu den Aufsichtsgremien des WDR – Verwaltungsrat und Rundfunkrat – finden Sie im Inᆳternet unter: www.wdr.de/unternehmen/senderprofil/gremien/. Im Geschäftsbericht erhalten Sie neben detaillierten Informationen zu Erträgen und Aufwendungen auch Auskunft über die Bezüge der Intendantin. Über die Gehälter der Intendantinnen und Intendanten anderer Rundfunkanstalten können wir leider keine Aussagen machen. Was Ihre Frage nach Moderatorengehältern betrifft, zahlt der Westdeutsche Rundfunk seinen Moderatorinnen und Moderatoren Honorare, die sich am Marktwert der jeweiligen Protagonistinnen und Protagonisten bemessen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir – wie auch andere Unternehmen – über die Fragen von Vergütungen keine Angaben veröffentlichen wollen und dürfen. Diese sehr persönlichen Informationen werden mit größter Diskretion behandelt. Wir können Ihnen versichern, dass die Bezüge angemessen sind und keine marktunüblichen, überhöhten Honorare gezahlt werden. Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen helfen. Freundliche Grüße Ihre WDR-Publikumsstelle