Mittelteich Bad

Anfrage an: Gemeinde Moritzburg

Wieso wird zugelassen, dass der Klettergarten einen öffentlichen Naherholungsbereich wie das Mittelteichbad komplett einzäunt und so kein öffentlicher Zugang zu den früheren Badestränden und Liegewiesen mehr möglich ist? Man darf das Gelände nur noch gegen Eintrittzahlung zum Klettergarten betreten. Ich wollte aber nicht klettern, sondern da baden, wo ich früher immer baden konnte.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso wird zugelas…
An Gemeinde Moritzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mittelteich Bad [#191865]
Datum
1. Juli 2020 14:41
An
Gemeinde Moritzburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieso wird zugelassen, dass der Klettergarten einen öffentlichen Naherholungsbereich wie das Mittelteichbad komplett einzäunt und so kein öffentlicher Zugang zu den früheren Badestränden und Liegewiesen mehr möglich ist? Man darf das Gelände nur noch gegen Eintrittzahlung zum Klettergarten betreten. Ich wollte aber nicht klettern, sondern da baden, wo ich früher immer baden konnte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191865/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gemeinde Moritzburg
Antrag auf Aktenauskunft Sehr geehrteAntragsteller/in zuständig für Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1…
Von
Gemeinde Moritzburg
Betreff
Antrag auf Aktenauskunft
Datum
3. Juli 2020 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zuständig für Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 21: Grundsatzangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit. Bitte wenden Sie sich an diese Behörde. Mit freundlichem Gruß