Mittelverwendung zur Impfstoffherstellung und Covid-Bekämpfung im Ausland

1.) wie viele öffentliche Mittel (Bund, DEG-Unternehmensförderung, KfW und andere) sind für folgende Projekte - zur Entwicklung von mRNA-Impfstoffen und dem Aufbau von Produktionskapazitäten in Ländern des globalen Südens - eingeplant und bisher ausbezahlt worden? (mit Referenz zu: "Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Susanne Ferschl, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.– Drucksache 19/32375")

– Bilaterale Unterstützung für Südafrika für ein nachhaltiges Produktions-
umfeld (z. B. Regulierung und Zertifizierung, Forschung und Entwicklung,
Bildung und Ausbildung);
– Partnerschaft der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft
(DEG) mit International Finance Corporation (IFC), Proparco (Groupe
Agence Française de Développement) und U.S. International Development
Finance Corporation (DFC) zur Unterstützung der Impfstoffherstellung in
Afrika durch ein gemeinsames Darlehen für den südafrikanischen Arznei-
mittelhersteller Aspen Pharmacare;
– Stärkung und Ausbau der Produktionskapazitäten des Instituts Pasteur
Dakar (Senegal) durch finanzielle Unterstützung beim Aufbau einer „Fill-
and-Finish“-Anlage und Ausbau der Produktionskapazitäten;
– Beratende Unterstützung des „Ghanaian Presidential Vaccine Manufactu-
ring Committee (VMC)“ beim Aufbau einer lokalen Impfstoffproduktion in
Ghana;
– Regionale/Afrika-weite Unterstützung des Africa Center for Disease Con-
trol (CDC) bei der Gründung der African Medicines Agency (AMA)
zwecks Harmonisierung der medizinischen Regulierung in der Afrikani-
schen Union; Beratung der „Partnership for African Vaccine Manufactu-
ring“ (PAVM) bei Africa CDC; Ausbildung qualifizierter Arbeitskräfte;
– Technische Unterstützung von AMA, Ghana und Südafrika beim Ausbau
der afrikanischen Qualitätsinfrastruktur im Pharma- und Gesundheitssektor;
– Darlehen an die Afreximbank zur Stärkung der lokalen Produktion von
Impfstoffen in Afrika und zum Kauf von COVID-19-Impfstoffen ein-
schließlich Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzierungen
für afrikanische Unternehmen.
- weitere hier nicht aufgeführte Projekte

2.) welche Mittel wurden bis dato nicht anbegrufen?
3.) welche Kredite wurden bis dato zurückgezahlt?
4.) wie viele öffentliche Mittel wurden bis dato insgesamt für die Initiative zur Verteilung von Impfstoffen an
Länder mit mittlerem und niedrigem Einkommen (COVAX) eingeplant und ausgegeben?
5.) wie viele öffentliche Mittel hat die Bundesregierung insgesamt für Impfstoffe und die Bekämpfung Coronas außerhalb von Deutschlands bis dato ausgegeben?

Bitte wählen sie jeweils den spätest möglichen Stichtag.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    17. Dezember 2023
  • Frist
    20. Januar 2024
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) wie viele öffentliche Mittel (Bun…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mittelverwendung zur Impfstoffherstellung und Covid-Bekämpfung im Ausland [#295067]
Datum
17. Dezember 2023 15:14
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) wie viele öffentliche Mittel (Bund, DEG-Unternehmensförderung, KfW und andere) sind für folgende Projekte - zur Entwicklung von mRNA-Impfstoffen und dem Aufbau von Produktionskapazitäten in Ländern des globalen Südens - eingeplant und bisher ausbezahlt worden? (mit Referenz zu: "Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Susanne Ferschl, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.– Drucksache 19/32375") – Bilaterale Unterstützung für Südafrika für ein nachhaltiges Produktions- umfeld (z. B. Regulierung und Zertifizierung, Forschung und Entwicklung, Bildung und Ausbildung); – Partnerschaft der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) mit International Finance Corporation (IFC), Proparco (Groupe Agence Française de Développement) und U.S. International Development Finance Corporation (DFC) zur Unterstützung der Impfstoffherstellung in Afrika durch ein gemeinsames Darlehen für den südafrikanischen Arznei- mittelhersteller Aspen Pharmacare; – Stärkung und Ausbau der Produktionskapazitäten des Instituts Pasteur Dakar (Senegal) durch finanzielle Unterstützung beim Aufbau einer „Fill- and-Finish“-Anlage und Ausbau der Produktionskapazitäten; – Beratende Unterstützung des „Ghanaian Presidential Vaccine Manufactu- ring Committee (VMC)“ beim Aufbau einer lokalen Impfstoffproduktion in Ghana; – Regionale/Afrika-weite Unterstützung des Africa Center for Disease Con- trol (CDC) bei der Gründung der African Medicines Agency (AMA) zwecks Harmonisierung der medizinischen Regulierung in der Afrikani- schen Union; Beratung der „Partnership for African Vaccine Manufactu- ring“ (PAVM) bei Africa CDC; Ausbildung qualifizierter Arbeitskräfte; – Technische Unterstützung von AMA, Ghana und Südafrika beim Ausbau der afrikanischen Qualitätsinfrastruktur im Pharma- und Gesundheitssektor; – Darlehen an die Afreximbank zur Stärkung der lokalen Produktion von Impfstoffen in Afrika und zum Kauf von COVID-19-Impfstoffen ein- schließlich Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzierungen für afrikanische Unternehmen. - weitere hier nicht aufgeführte Projekte 2.) welche Mittel wurden bis dato nicht anbegrufen? 3.) welche Kredite wurden bis dato zurückgezahlt? 4.) wie viele öffentliche Mittel wurden bis dato insgesamt für die Initiative zur Verteilung von Impfstoffen an Länder mit mittlerem und niedrigem Einkommen (COVAX) eingeplant und ausgegeben? 5.) wie viele öffentliche Mittel hat die Bundesregierung insgesamt für Impfstoffe und die Bekämpfung Coronas außerhalb von Deutschlands bis dato ausgegeben? Bitte wählen sie jeweils den spätest möglichen Stichtag.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295067/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/138; hier: Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> ich b…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/138; hier: Eingangsbestätigung
Datum
18. Dezember 2023 09:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 17.12.2023, eingegangen im BMZ am 18.12.2023. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger als einen Monat in Anspruch nehmen (z.B. weil umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden), werde ich Sie darüber informieren. Mögliche Gebührenerhebung Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Beruf und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach fünf Jahren gelöscht. Informationen zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMZ: https://www.bmz.de/de/service/datenschutzerklaerung Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-3001/138, hier: Gebührenkonkretisierung Sehr << Antragsteller:in >> ic…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-3001/138, hier: Gebührenkonkretisierung
Datum
9. Januar 2024 14:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag zum Thema „Mittelverwendung zur Impfstoffherstellung und Covid-Bekämpfung im Ausland“ vom 17.12.2024. Nach Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen mit, dass es sich bei Ihrem Antrag nicht um einen einfachen und somit kostenfreien, sondern um einen gebührenpflichtigen Antrag nach dem IFG handelt. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert die Sichtung und Schwärzung einer Vielzahl von Dokumenten. Ich gehe von mehreren Wochen Arbeitszeit für mehrere Beamte des höheren und des gehobenen Dienstes aus mehreren Referaten aus. Aufgrund des voraussichtlich entstehenden erheblichen Arbeitsaufwands schätze ich, dass vorliegend die maximale Gebühr in Höhe von 500 € anfallen wird. Sollten Sie Ihren Antrag trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühren aufrechterhalten wollen, erklären Sie sich bitte bis zum 12.01.2024 per E-Mail bereit, die bei der weiteren Bearbeitung anfallende Gebühr zu entrichten. Sofern Gründe für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung nach § 2 IFGGebV vorliegen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Sollten Sie minderjährig sein, bitte ich um Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Sobald die Kostenübernahmebestätigung vorliegt, wird Ihr Antrag weiterbearbeitet. Sollte innerhalb der Frist keine Bestätigung eingehen, wird dies als Rücknahme Ihres Antrags gewertet. Weiterhin teile ich Ihnen bereits jetzt mit, dass bei der Bearbeitung Ihres IFG-Antrags ein Drittbeteiligungsverfahren gem. § 8 IFG durchzuführen ist. Aus diesem Grund verlängert sich die Bearbeitungsfrist entsprechend um mindestens 1 Monat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-3001/138, hier: Gebührenkonkretisierung [#295067] Guten Tag, da hier ein beson…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag; Gz.: Z14 O4010-3001/138, hier: Gebührenkonkretisierung [#295067]
Datum
10. Januar 2024 09:32
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, da hier ein besonderes öffentliches Interesse herrscht, bitte ich sie von einer Gebührenerhebung abzusehen. Ansonsten könnte der Eindruck von Intransparenz bei der COVID-Mittelverwendung entstehen. Ich bitte um Rückmeldung. Ansonsten würde ich den Bundesdatenschutzbeauftragten einschalten. Bitte geben Sie mir zudem vier Wochen Zeit für die Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295067/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Mittelverwendung zur Impfstoffherstellung und Covid-Bekämpfung im Ausland“ [#295067]
Datum
24. Januar 2024 17:46
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/295067/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ein besonderes öffentliches Interesse daran besteht, wie der Bund Steuergelder zur Impfstoffprävention einsetzt. Transparenzanfragen hierüber können nicht mit Maximalforderungen von Verwaltungsgebühren abgebügelt werden. Zudem wird hier offensichtlich eine Standardemail verwendet um eine Anfrage nach IFG pauschal abzuwehren. Bspw. wird die Formulierung "Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert die Sichtung und Schwärzung einer Vielzahl von Dokumenten" verwendet. Dabei werden hier überhaupt keine Dokumente wie E-Mails angefordert, die der Schwärzung bedürfen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen, allerdings nur wenn dies explizit gefordert wird. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 295067.pdf Anfragenr: 295067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295067/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-733/002 II#0147 Sehr << Ant…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Mittelverwendung zur Impfstoffherstellung und Covid-Bekämpfung im Ausland“ [#295067] # IFG-733/002 II#0147
Datum
26. Januar 2024 12:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-733/002 II#0147 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#295067] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Mittelv…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#295067]
Datum
2. Februar 2024 20:30
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Mittelverwendung zur Impfstoffherstellung und Covid-Bekämpfung im Ausland“ (17.12.2023, #295067) zurück. Die Kosten sind unverhältnismäßig hoch, angesichts des herausragenden öffentlichen Interesses dieser Fragen. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz stellt sich an die Seite der Regierung, statt für Informationsfreiheit einzutreten. Diese Form der konzertierten Intransparenz trägt mit zur Delegitimierung der Demokratie in Deutschland bei, welche von der aktuellen Regierung so oft beklagt wird. Bedauerlich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>