Mittelverwendung

Anfrage an: Jobcenter Baden-Baden

In welchem prozentualen Anteil am Eingliederungsbudget wurden jeweils in den Jahren von 2011 bis 2018 beim Jobcenter Baden-Baden Umschichtungen zwischen Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudget vorgenommen? Welche Summen wurden dabei in absoluten Zahlen jeweils in den Jahren von 2011 bis 2018 aus den Mitteln für Eingliederungsleistungen in Mittel für Verwaltungskosten überführt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In welchem prozentu…
An Jobcenter Baden-Baden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mittelverwendung [#150185]
Datum
12. Juni 2019 04:12
An
Jobcenter Baden-Baden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In welchem prozentualen Anteil am Eingliederungsbudget wurden jeweils in den Jahren von 2011 bis 2018 beim Jobcenter Baden-Baden Umschichtungen zwischen Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudget vorgenommen? Welche Summen wurden dabei in absoluten Zahlen jeweils in den Jahren von 2011 bis 2018 aus den Mitteln für Eingliederungsleistungen in Mittel für Verwaltungskosten überführt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Baden-Baden
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht erhalten Sie die "Anfrage nach IFG". Mit freundlichen Grüßen
Von
Jobcenter Baden-Baden
Betreff
Mittelverwendung [#150185]
Datum
9. Juli 2019 09:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht erhalten Sie die "Anfrage nach IFG". Mit freundlichen Grüßen