Mittlere Geschwindigkeit der Linie 142

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

immer wieder liest man Angaben zu den durchschnittlichen Geschwindigkeiten mit denen HVV-Busse tatsächlich durch die Hamburger Straßen fahren. Können Sie mir mitteilen, wie hoch die auf der Linie 142 tatsächlich gefahrene mittlere Geschwindigkeit auf den Streckenabschnitten

a) S-Bahnhof Heimfeld - Heimfelder Straße
b) sowie Lohmannsweg - Heimfelder Straße

ist.

Falls möglich, würde ich mich freuen, wenn Sie diese Informationen zusätzlich nach den von Ihnen definierten Verkehrszeiten (HVZ etc.) berichten könnten.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    31. Juli 2015
  • Frist
    1. September 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, immer wieder liest man A…
An Hamburger Verkehrsverbund GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mittlere Geschwindigkeit der Linie 142 [#10894]
Datum
31. Juli 2015 08:59
An
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, immer wieder liest man Angaben zu den durchschnittlichen Geschwindigkeiten mit denen HVV-Busse tatsächlich durch die Hamburger Straßen fahren. Können Sie mir mitteilen, wie hoch die auf der Linie 142 tatsächlich gefahrene mittlere Geschwindigkeit auf den Streckenabschnitten a) S-Bahnhof Heimfeld - Heimfelder Straße b) sowie Lohmannsweg - Heimfelder Straße ist. Falls möglich, würde ich mich freuen, wenn Sie diese Informationen zusätzlich nach den von Ihnen definierten Verkehrszeiten (HVZ etc.) berichten könnten. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Mittlere Geschwindigkeit in Bussen auf der Linie 142 Ihre Nachricht vom: 31.07.2015 Unser Zeichen: 15001266 KD/Fo…
Von
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Mittlere Geschwindigkeit in Bussen auf der Linie 142
Datum
19. August 2015 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen
imagee5ec86.PNG
19,6 KB


Ihre Nachricht vom: 31.07.2015 Unser Zeichen: 15001266 KD/Fo Datum: 19.08.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in wir kommen zurück auf Ihr Auskunftsersuchen nach dem Hamburger Transparenzgesetz (HmbTG), das Sie am 31.07.2015 an uns gerichtet haben, betreffend die mittlere Geschwindigkeit von Bussen auf der Linie 142. Wie Ihnen bereits bei anderer Gelegenheit mitgeteilt wurde, besteht nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut ein Informations- bzw. Auskunftsanspruch nach dem HmbTG nur in Bezug auf bei der auskunftspflichtigen Stelle „vorhandene“ Informationen, vgl. § 1 Abs. 1 HmbTG. Das Gesetz gewährt hingegen keinen Anspruch auf Erstellung neuer Informationen, wozu auch so nicht vorhandene statistische Auswertungen vom Rohdaten gehören (OVG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2012, 5 Bs 246/12). Die von Ihnen mit Ihrer Anfrage erbetenen Information liegen bei der Hamburger Verkehrsverbund GmbH so nicht vor. Ihrem Auskunftsbegehren können wir daher nicht nachkommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Mittlere Geschwindigkeit in Bussen auf der Linie 142 [#10894] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für…
An Hamburger Verkehrsverbund GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mittlere Geschwindigkeit in Bussen auf der Linie 142 [#10894]
Datum
19. August 2015 14:55
An
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Besteht ggf. die Möglichkeit diesbezüglich Rohdaten zu erhalten? Also einen Datensatz in dem einzelne gemessene Geschwindigkeiten (z.B. via GPS, Fahrtenprotokolle o. ä.) dokumentiert sind? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Ihr Anliegen vom 11.07.2015 Bmi-Web Mail Ihre Nachricht vom: 19.08.2015 Unser Zeichen: 1500…
Von
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Betreff
Ihr Anliegen vom 11.07.2015
Datum
20. August 2015 14:44
Status
Warte auf Antwort
Bmi-Web Mail Ihre Nachricht vom: 19.08.2015 Unser Zeichen: 15001266 KD/Fo Datum: 20.08.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr gestriges Schreiben bez. der mittleren Geschwindigkeit auf der Linie 142. Ihr Antrag wird von uns entsprechend den Vorgaben des HmbTG geprüft und bearbeitet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihrer Eingabe und die erforderlichen Recherchen je nach Aufwand einige Zeit in Anspruch nehmen können. Sollten Sie Nachfragen zu Ihrem Schreiben haben, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer 15001266 an unseren Kundendialog. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Anliegen vom 11.07.2015 [#10894] Sehr geehrte Damen und Herren, da mittlerweile mehr als zwei Monate ohn…
An Hamburger Verkehrsverbund GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Anliegen vom 11.07.2015 [#10894]
Datum
14. Oktober 2015 15:21
An
Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, da mittlerweile mehr als zwei Monate ohne Rückmeldnung vergangen sind, ziehe ich meine Anfrage zurück. Nach Rücksprachemit dem Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit möchte ich Sie jedoch gerne noch auf folgendes hinweisen: Die Frist beträgt nicht „einen Monat“ wie dies von FragdenStaat.de fälschlich suggeriert wird. Vielmehr sind Anfragen nach § 1 Abs. 2, § 13 Abs. 1 HmbTG „unverzüglich“ zu beantworten. Darunter versteht das Gesetz nach § 121 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Die 1-Monats-Frist stellt die äußerste Grenze dar, die auch bei Vorliegen guter Gründe nicht überschritten werden darf. Die Pflicht zur Antwort besteht aber „unverzüglich“. Dies hat die Rechtsprechung inzwischen ausdrücklich bestätigt und klargestellt, dass keine generelle Monatsfrist gilt (OVG HH, Beschl. v. 20.11.2012 – 5 Bs 246/12). Für mich ist diese Anfrage nichtsdestotrotz erledigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>