Mitwirkende im Landesbeirat für Brandschutz, Technische Hilfe und Katastrophenschutz

eine Stellungnahme aus welchem Grund die im Gesetz erwähnten und im Saarland vorhandenen Regieeinheiten im Katastrophenschutz nicht im Landesbeirat für Brandschutz, Technische Hilfe und Katastrophenschutz berücksichtigt werden.
Während auf Bundesebene der Verband der Arbeitsgemeinschaft der Helfer in den Regieeinheiten/ -einrichtungen des Katastrophenschutzes in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (ARKAT-Bund) überall berücksichtigt und mit eingebunden wird, will man im Saarland nicht darauf zurückgreifen. Gleichzeitig wird beispielsweise der Landesfeuerwehrverband, das Pendant auf Feuerwehrseiten, maßgeblich berücksichtigt und unterstützt.
Alle diesbezüglichen Anfragen an das zuständige Referat blieben bisher unbeantwortet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Dezember 2023
  • Frist
    23. Januar 2024
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Stellungnahme aus welchem Gru…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitwirkende im Landesbeirat für Brandschutz, Technische Hilfe und Katastrophenschutz [#295356]
Datum
21. Dezember 2023 13:05
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Stellungnahme aus welchem Grund die im Gesetz erwähnten und im Saarland vorhandenen Regieeinheiten im Katastrophenschutz nicht im Landesbeirat für Brandschutz, Technische Hilfe und Katastrophenschutz berücksichtigt werden. Während auf Bundesebene der Verband der Arbeitsgemeinschaft der Helfer in den Regieeinheiten/ -einrichtungen des Katastrophenschutzes in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (ARKAT-Bund) überall berücksichtigt und mit eingebunden wird, will man im Saarland nicht darauf zurückgreifen. Gleichzeitig wird beispielsweise der Landesfeuerwehrverband, das Pendant auf Feuerwehrseiten, maßgeblich berücksichtigt und unterstützt. Alle diesbezüglichen Anfragen an das zuständige Referat blieben bisher unbeantwortet.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295356/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Sehr << Antragsteller:in >> als Vertreterinnen und Vertreter im Landesbeirat für Brandschutz, Technis…
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
AW: Mitwirkende im Landesbeirat für Brandschutz, Technische Hilfe und Katastrophenschutz [#295356]
Datum
12. Januar 2024 12:52
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> als Vertreterinnen und Vertreter im Landesbeirat für Brandschutz, Technische Hilfe und Katastrophenschutz nach § 6 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) sind seitens der Hilfsorganisationen Vertreter der Landesverbände der im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen sowie neben den Brandinspekteuren vergleichbare Verbände im Feuerwehrbereich (Vertreter des Landesverbandes, Werkfeuerwehren, Berufsfeuerwehren) benannt. Eine Aufnahme von einzelnen Zugführern, Verbandsführern etc. im Landesbeirat ist nicht vorgesehen. Eine Aufnahme von Vertreterinnen oder Vertretern der Regieeinheiten (Fernmeldezug, Veterinärzug) in den Landesbeirat wäre jedoch im künftigen Rechtssetzungsverfahren des SBKG zu prüfen, wenn im Saarland innerhalb des Verbandes der Arbeitsgemeinschaften der Helfer in den Regieeinheiten und -einrichtungen des Katastrophenschutzes in der Bundesrepublik Deutschland (ARKAT) eine offizielle Landesbeauftragte oder ein offizieller Landesbeauftragter bestellt ist und wir hierzu formell in Kenntnis gesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen