Mitwirkung von queeren Organisationen an «hilfe-info.de»

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr << Antragsteller:in >>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Liste aller Organisationen, die sie für die an Opfer von Straftaten gerichtete Webseite «https://www.hilfe-info.de» angefragt haben, oder die an der inhaltlichen Gestaltung beteiligt waren, sofern sie in erster Linie queere Menschen und ihre Rechte vertreten oder sich in besonderer Weise mit ihren Angeboten an diese richten. Außerdem ob in Zusammenhang mit der Webseite Kontakt mit dem queer-Beauftragten der Bundesregierung oder ähnlichen Stellen innerhalb der Bundesregierung aufgenommen wurde.

Auf den Inhalt dieser Kommunikationen und Mitwirkungen verzichte ich.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

An der Webseite "hilfe-info.de" werden alle beteiligten Organisationen öffentlich kenntlich gemacht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste aller Organisat…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mitwirkung von queeren Organisationen an «hilfe-info.de» [#244223]
Datum
22. März 2022 15:15
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste aller Organisationen, die sie für die an Opfer von Straftaten gerichtete Webseite «https://www.hilfe-info.de» angefragt haben, oder die an der inhaltlichen Gestaltung beteiligt waren, sofern sie in erster Linie queere Menschen und ihre Rechte vertreten oder sich in besonderer Weise mit ihren Angeboten an diese richten. Außerdem ob in Zusammenhang mit der Webseite Kontakt mit dem queer-Beauftragten der Bundesregierung oder ähnlichen Stellen innerhalb der Bundesregierung aufgenommen wurde. Auf den Inhalt dieser Kommunikationen und Mitwirkungen verzichte ich. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244223/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 1451/6 II - Z3 229/2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag nach de…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 22. März 2022 - Mitwirkung von queeren Organisationen an «hilfe-info.de» [#244223]
Datum
11. April 2022 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 1451/6 II - Z3 229/2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22. März 2022 teile ich Ihnen Folgendes mit: Soweit die Seite "hilfe-info.de" Inhalte externer "Organisationen" enthält, sind diese "Organisationen" auf der Seite selbst - und damit öffentlich verfügbar - erkennbar. Insoweit verweise ich auf § 9 Absatz 3 Alternative 2 IFG. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung war an der inhaltlichen Gestaltung der Seite nicht beteiligt. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen dank für die Informationen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antrag…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 22. März 2022 - Mitwirkung von queeren Organisationen an «hilfe-info.de» [#244223]
Datum
11. April 2022 10:24
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen dank für die Informationen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244223/