mobile Blitzer

Anfrage an: Stadt Weinheim

-Die Standorte der mobilen Blitzer in der Stadt Weinheim mit zugehörige Klassifizierung ( innerorts/außerorts, zulässige Geschwindigkeit, etc)
-Die Anzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen, die von den jeweiligen mobilen Blitzer erfasst worden sind
-die Bußgeld-Einnahmen der jeweiligen Standorte
-die höchste erfasste Geschwindigkeit je Standort

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Stadt Weinheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
mobile Blitzer [#276091]
Datum
17. April 2023 18:00
An
Stadt Weinheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Die Standorte der mobilen Blitzer in der Stadt Weinheim mit zugehörige Klassifizierung ( innerorts/außerorts, zulässige Geschwindigkeit, etc)<< Antragsteller:in >> -Die Anzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen, die von den jeweiligen mobilen Blitzer erfasst worden sind<< Antragsteller:in >> -die Bußgeld-Einnahmen der jeweiligen Standorte<< Antragsteller:in >> -die höchste erfasste Geschwindigkeit je Standort Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276091/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „mobile Blitzer“ vom 17.04.2023 (#276091) wurde von Ihnen nicht in …
An Stadt Weinheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: mobile Blitzer [#276091]
Datum
20. Mai 2023 10:05
An
Stadt Weinheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „mobile Blitzer“ vom 17.04.2023 (#276091) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Stadt Weinheim
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre freundliche Erinnerung. Bitte entschuldigen Sie, das…
Von
Stadt Weinheim
Betreff
Antw: Wtrlt: AW: mobile Blitzer [#276091]
Datum
22. Mai 2023 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre freundliche Erinnerung. Bitte entschuldigen Sie, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage in der schieren Masse an Aufgaben des Arbeitsalltags in Vergessenheit geraten ist. Zu Ihren Fragen 1 + 2 habe ich für die mobile Überwachungsanlage im Fahrzeug sowie diejenige im Enforcementtrailer je eine pdf-Datei für das laufende Jahr 2023 beigefügt. Ergänzend hierzu ist anzumerken, dass die Birkenauer Talstraße, die Gorxheimer Talstraße, die Mannheimer Straße und die Odenwaldstraße jeweils eine klassifizierte Landesstraße sind. Bei der Bergstraße und der Nördlichen Bergstraße handelt es sich um eine klassifizierte Bundesstraße. Die Großsachsener Straße und die Kreisverbindungsstraße sind jeweils klassifizierte Kreisstraßen. Die übrigen genannten Straßen sind allesamt Gemeindestraßen. Frage 3: Eine separate Berechnung für die einzelnen Standorte findet nicht statt, so dass ich Ihnen hierzu keine Zahlen nennen kann. Für das Jahr 2022 lagen die Gesamteinnahmen der Verwarnungen und Bußgelder aus Geschwindigkeitsmessungen bis Ende Dezember bei knapp € 373.000. Für die Beantwortung Ihrer Frage 4 ist tatsächlich jedes Messprotokoll nochmals zu prüfen, um sodann in den konkreten Fällen im Programm nachzusehen, da auf dem Protokoll lediglich der Überschreitungsrahmen (bis 10 km/h, 11 - 15 km/h, 16- 20 km/h, 21 - 30 km/h, 31 - 40 km/h zu schnell etc.) aufgelistet wird. Sehr << Antragsteller:in >> für die Standorte des Enforcementrailers konnte mir die Bußgeldstelle bereits die jeweils gefahrene Höchstgeschwindigkeit mitteilen (s.u.). Bzgl. der noch fehlenden Information für die mobile Überwachungsanlage im Fahrzeug werde ich versuchen diese bis Ende Mai 2023 nachzuliefern. Die personelle Situation in der Abteilung für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr, sowie dem Sachgebiet Bußgeldstelle ist bereits seit geraumer Zeit sehr angespannt, so dass ich möglichst keine Versprechungen machen möchte die ich nachher nicht einhalten kann. Die Kolleginnen und Kollegen sind bemüht die gewünschten Daten zeitnah auszulesen, um die selbstgesetzte Frist einzuhalten. Kommen Sie gerne nochmals auf mich zu, um nachzufragen, sofern Sie bis Anfang Juni noch keine Antwort erhalten haben. Max. gefahrene Geschwindigkeiten bei den Standorten des Enforcementtrailers: ● Bergstraße: 74 km/h ● Birkenauer Talstraße: 66 km/h ● Großsachsener Straße: 51 km/h ● Hammerweg: 46 km/h ● Müllheimer Talstraße: 59 km/h ● Multring: 73 km/h ● Pappelallee: 61 km/h ● Prankelstraße: 49 km/h Mit freundlichen Grüßen

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