Mobile Blitzerstellen

Bitte belegen Sie aufgrund welcher Umstände in der Waldstrasse in Bonn-Bad Godesberg immer wieder mobile Blitzerstellen installiert werden.
Ich stellen diese Anfrage als Anwohner mit der langjährigen Erfahrung, dass die Waldstrasse weder ein Unfallschwerpunkt darstellt noch eine Strecke ist auf der besonders schutzwürdige Verkehrsteilnehmer unterwegs sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2022
  • Frist
    26. März 2022
  • 2 Follower:innen
Gerhard Wolf
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
Gerhard Wolf
Betreff
Mobile Blitzerstellen [#241861]
Datum
24. Februar 2022 21:07
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte belegen Sie aufgrund welcher Umstände in der Waldstrasse in Bonn-Bad Godesberg immer wieder mobile Blitzerstellen installiert werden. Ich stellen diese Anfrage als Anwohner mit der langjährigen Erfahrung, dass die Waldstrasse weder ein Unfallschwerpunkt darstellt noch eine Strecke ist auf der besonders schutzwürdige Verkehrsteilnehmer unterwegs sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gerhard Wolf Anfragenr: 241861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241861/ Postanschrift Gerhard Wolf << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gerhard Wolf
Gerhard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mobile Blitzerstellen“ vom 24.02.2022 (#241861…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
Gerhard Wolf
Betreff
AW: Mobile Blitzerstellen [#241861]
Datum
27. März 2022 18:43
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mobile Blitzerstellen“ vom 24.02.2022 (#241861) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Wolf
Kommunalverwaltung Bonn
30-1 423/22 Ihr IFG-Antrag vom 24.02.2022 (Blitzer Waldstraße) Sehr geehrter Herr Wolf, von Ihrem o.g. Antrag nac…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
30-1 423/22 Ihr IFG-Antrag vom 24.02.2022 (Blitzer Waldstraße)
Datum
29. März 2022 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Wolf, von Ihrem o.g. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, für dessen Bearbeitung ich zuständig bin, habe ich erst jetzt Kenntnis erhalten. Ich bitte die dadurch entstandene Verzögerung zu entschuldigen. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass im Fall einer positiven Bescheidung je nach Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben werden. Dies ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW i.V. mit § 1 Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW i.V. mit der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Ablehnung eines Antrags auf Informationszugang ist demgegenüber gebührenfrei (§ 11 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW). Über die Höhe des voraussichtlichen Verwaltungsaufwands und den damit verbundenen Kosten kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine Auskunft gegeben werden. Nachdem ich Rückmeldung von den einzubeziehenden Fachämtern erhalten habe, erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherung weiteren Bescheid. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Bonn
30-1 423/22 Ihr IFG-Antrag vom 24.02.2022 (Blitzer Waldstraße) Sehr geehrter Herr Wolf, bezugnehmend auf Ihren o.…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
30-1 423/22 Ihr IFG-Antrag vom 24.02.2022 (Blitzer Waldstraße)
Datum
30. März 2022 15:59
Status
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Sehr geehrter Herr Wolf, bezugnehmend auf Ihren o.g. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW teile ich Ihnen nach Rückmeldung des betroffenen Fachamts Folgendes mit: Nach § 48 Abs. 2 OBG und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften darf die Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde nur an Gefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Der Begriff "Gefahrenstelle" ist rechtlich definiert. Demnach bestehen solche Gefahrenstellen u.a. dann, wenn sich in unmittelbarer Nähe vermehrt schwache Verkehrsteilnehmende (Kinder, Hilfsbedürftige, ältere Menschen und Fahrradfahrende) befinden oder überdurchschnittlich häufig gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung verstoßen wird. Die Stadt Bonn misst auf der Waldstraße mit mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen die Einhaltung der maximal zugelassenen Höchstgeschwindigkeit, weil es in der Waldstraße 73 die Kita "Waldnest & Die Waldstrolche" im Bereich des Krankenhauses gibt, hierbei handelt es sich um ein Familienzentrum. Zudem kann man in unmittelbarer Umgebung von einer großen Anzahl an schwächeren Verkehrsteilnehmenden ausgehen, da hier auch Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher des Krankhauses häufig unterwegs sind. Die Geschwindigkeitsmessungen dort haben im Laufe der Jahre zu einer erheblichen Verringerung der Geschwindigkeitsüberschreitungen geführt, was Sinn der regelmäßigen Überwachung ist und letztlich auch dem Schutz der Anwohnenden dient, die in der Regel für solche Kontrollen sehr dankbar sind und diese sogar pro aktiv einfordern. Die Auskunft ergeht gebührenfrei (§ 1 VerwGebO IFG NRW i.V.m. Tarifstelle 1.1). Ich würde Sie bitten, mir den Erhalt dieser Nachricht kurz zu bestätigen! Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Wolf
AW: 30-1 423/22 Ihr IFG-Antrag vom 24.02.2022 (Blitzer Waldstraße) [#241861] Sehr << Anrede >> danke f…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
Gerhard Wolf
Betreff
AW: 30-1 423/22 Ihr IFG-Antrag vom 24.02.2022 (Blitzer Waldstraße) [#241861]
Datum
30. März 2022 18:41
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Information, deren Erhalt ich hiermit bestätige. Zu Ihrer Stellungnahme möchte ich folgendes kritisch anmerken: Die Kita "Waldstrolche" ist über die Vennerstraße zu erreichen. Die Kinder der Kita "Waldnest" werden von ihren Eltern mit dem KFZ zur Kita gebracht. Diese parken dann im Wendekreis auf dem Bürgersteig oder blockieren die Zufahrten zum Kotenforst. Einige wenige Kinder kommen mit ihren Eltern mit dem Bus (Ausstieg Endhaltestelle). Patienten bzw. Besucher des Waldkrankenhauses kommen entweder mit dem PKW oder ebenfalls mit dem Bus. Beide Personengruppen sind auf dem Weg zum Krankenhaus nicht gefährdet! Die Geschwindigkeitsüberwachung wird i.d.Regel auf Höhe der Haus-Nr. 78 Waldstraße durchgeführt und der Verkehr in Richung Krankenhaus überprüft. Der Verkehr ist ab dem Generalkonsulat i.d.R. bereits verlangsamt, da die meisten PKW (insbesondere die Besucher des Konsulates) bereits auf Parkplatzsuche sind. Auf dieser Seite sind die Fußgänger nicht gefährdet. Der Abflußverkehr vom Krankenhaus wird nicht überprüft, obwohl dort deutlich schneller gefahren wird und die Fußgänger nicht durch parkende PKW neben der Fahrbahn geschützt sind. Von daher stelle ich die bisherige Praxis der Geschwindigkeitsüberprüfung weiterhin in Frage bzw. plädiere dafür den abfließenden Verkehr stärker zu überwachen. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Wolf Anfragenr: 241861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241861/ Postanschrift Gerhard Wolf << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Bonn
AW: 30-1 423/22 Ihr IFG-Antrag vom 24.02.2022 (Blitzer Waldstraße) [#241861] Sehr geehrter Herr Wolf, Ihre Anmerk…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: 30-1 423/22 Ihr IFG-Antrag vom 24.02.2022 (Blitzer Waldstraße) [#241861]
Datum
31. März 2022 10:10
Status
Sehr geehrter Herr Wolf, Ihre Anmerkung ist nicht mehr Gegenstand des vorliegenden Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetzes. Ich habe sie jedoch an die zuständige Stelle innerhalb der Bundesstadt Bonn zur Kenntnis weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen