Mobile Geschwindigkeitsüberwachung durch das Ordnungsamt

- Verfahrensweisen oder Dienstanweisungen, nach der Standorte für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung ausgewählt werden, also etwa zu welchen Anlässen Meßstellen aufgenommen werden, sowie, welche Schritte unternommen werden, bevor eine Meßstelle tatsächlich in Betrieb genommen wird
- Selbiges für die Verfahrensweise, nach der Meßstellen ausscheiden
- Kriterien, nach Standorte für die mob. Geschwindigkeitsüberwachung in Essen ausgewählt werden
- Definitionstiefe der Meßstellen, also ob sich eine Meßstelle auf einen kompletten Straßenverlauf, einen Abschnitt oder einen bestimmten Punkt beschränkt
- Auflistung aller regelmäßig in Essen genutzten Meßstellen samt:
1. genauer Definition des bezeichneten Bereiches z.B. anhand von Hausnummer-Bereichen oder örtlichen Bezügen, sofern vorhanden
2. der gemeßenen Fahrtrichtung oder Fahrtrichtungen
3. sofern für jene Meßstellen bereits Auswertungen unternommen wurden die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit, die V85-Auswertung, die Quote an gemessenen Fahrzeugen, bei denen Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt wurden
- Auflistung und Anzahl der genutzten Meßanlagen mit Hersteller, Modell und soweit vorhanden Version
- Verfahrens- oder Dienstanweisungen über die Festlegung der Auslöseschwelle für Geschwindigkeitsmessungen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
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Betreff
Mobile Geschwindigkeitsüberwachung durch das Ordnungsamt [#217725]
Datum
8. April 2021 00:18
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Verfahrensweisen oder Dienstanweisungen, nach der Standorte für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung ausgewählt werden, also etwa zu welchen Anlässen Meßstellen aufgenommen werden, sowie, welche Schritte unternommen werden, bevor eine Meßstelle tatsächlich in Betrieb genommen wird - Selbiges für die Verfahrensweise, nach der Meßstellen ausscheiden - Kriterien, nach Standorte für die mob. Geschwindigkeitsüberwachung in Essen ausgewählt werden - Definitionstiefe der Meßstellen, also ob sich eine Meßstelle auf einen kompletten Straßenverlauf, einen Abschnitt oder einen bestimmten Punkt beschränkt - Auflistung aller regelmäßig in Essen genutzten Meßstellen samt: 1. genauer Definition des bezeichneten Bereiches z.B. anhand von Hausnummer-Bereichen oder örtlichen Bezügen, sofern vorhanden 2. der gemeßenen Fahrtrichtung oder Fahrtrichtungen 3. sofern für jene Meßstellen bereits Auswertungen unternommen wurden die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit, die V85-Auswertung, die Quote an gemessenen Fahrzeugen, bei denen Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt wurden - Auflistung und Anzahl der genutzten Meßanlagen mit Hersteller, Modell und soweit vorhanden Version - Verfahrens- oder Dienstanweisungen über die Festlegung der Auslöseschwelle für Geschwindigkeitsmessungen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217725/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Essen
Anfrage nach dem IFG NRW Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreih…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Anfrage nach dem IFG NRW
Datum
7. Mai 2021 18:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die ausführliche Rückmeldung hierzu finden Sie in der Anlage. Ich hoffe Ihnen damit Ihre Anfrage beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Stadt Essen Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Rathaus, Porscheplatz 45121 Essen Telefon: +[geschwärzt] Telefax: +[geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Internet: www.essen.de<http://www.essen.de/>