Mobile Radarfalle an der Bundeskunsthalle

1. Anzahl der gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der B9 in Höhe der Bundeskunsthalle durch die dortige mobile Radarfalle im Jahr 2017/2018 aufgeschlüsselt nach Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren.
2. Kosten des Betriebs von o.g. Radarfalle für das Jahr 2017/2018.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Oktober 2019
  • Frist
    12. November 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir…
An Polizeipräsidium Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mobile Radarfalle an der Bundeskunsthalle [#168266]
Datum
10. Oktober 2019 19:52
An
Polizeipräsidium Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Anzahl der gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der B9 in Höhe der Bundeskunsthalle durch die dortige mobile Radarfalle im Jahr 2017/2018 aufgeschlüsselt nach Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren. 2. Kosten des Betriebs von o.g. Radarfalle für das Jahr 2017/2018.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeipräsidium Bonn
PP Bonn Bonn,11.10.2019 Dir V/FüSt Sehr Antragstelle…
Von
Polizeipräsidium Bonn
Betreff
WG: Mobile Radarfalle an der Bundeskunsthalle [#168266]
Datum
11. Oktober 2019 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen
PP Bonn Bonn,11.10.2019 Dir V/FüSt Sehr Antragsteller/in die Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf der B 9 in Höhe der Bundeskunsthalle wird von der Stadt Bonn betrieben. Die Polizei Bonn kann daher Ihre Anfrage nicht bantworten. Bitte wenden Sie sich an die Stadt Bonn. Im Auftrag   Hermann-Josef Zimmermann Polizeihauptkommissar PP Bonn Direktion Verkehr Führungsstelle Königswinterer Str. 500 53227 Bonn 0228-15 60 19 Mail: <<E-Mail-Adresse>> https://bonn.polizei.nrw Sie erreichen uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Haltestellen Ramersdorf oder Heinrich-Konen-Straße U-/Straßenbahn: 62/65, 66, 68 Bus: 606, 607, 635, 636, N8