Mobiles Blitzgerät an der B9 in Koblenz

Kürzlich war an der B9 im Stadtgebiet Koblenz in südlicher Fahrtrichtung auf Höhe des Endes der Straße Römerstraße zu Beginn der Lärmschutzwand ein mobiler Blitzanhänger aufgestellt. Ich bitte Sie hierzu um Informationen und/oder Bereitstellung von Dokumenten, aus denen die Gründe für die Auswahl dieses Aufstellungsortes ersichtlich sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2019
  • Frist
    3. September 2019
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Torsten Hofmann
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kürzlich …
An Polizeipräsidium Koblenz Details
Von
Torsten Hofmann
Betreff
Mobiles Blitzgerät an der B9 in Koblenz [#162146]
Datum
31. Juli 2019 19:55
An
Polizeipräsidium Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kürzlich war an der B9 im Stadtgebiet Koblenz in südlicher Fahrtrichtung auf Höhe des Endes der Straße Römerstraße zu Beginn der Lärmschutzwand ein mobiler Blitzanhänger aufgestellt. Ich bitte Sie hierzu um Informationen und/oder Bereitstellung von Dokumenten, aus denen die Gründe für die Auswahl dieses Aufstellungsortes ersichtlich sind.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Torsten Hofmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Torsten Hofmann

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Polizeipräsidium Koblenz
Sehr geehrter Herr Hofmann, es handelte sich hier um eine allgemeine Geschwindigkeitsüberwachung, welche sich an…
Von
Polizeipräsidium Koblenz
Betreff
Mobiles Blitzgerät an der B9 in Koblenz [#162146]
Datum
2. August 2019 12:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hofmann, es handelte sich hier um eine allgemeine Geschwindigkeitsüberwachung, welche sich an der" Richtlinie über die Polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung" vom 01.02.2003 des Ministeriums des Innern und für Sport orientierte. Danach ist die Verkehrsunfallprävention vorrangiges Ziel der Geschwindigkeitsüberwachung. Unfälle sollen durch die Geschwindigkeitsüberwachung verhütet, Unfallfolgen gemindert sowie schädliche Umwelteinflüsse begrenzt werden. Daneben sollen die Verkehrsteilnehmer durch die Erhöhung der objektiven und subjektiven Entdeckungswahrscheinlichkeit zu verkehrs- gerechtem und rücksichtsvollem Verhalten motiviert werden. Das Geschwindigkeitsmessgerät wurde vom 11.07.2019 bis zum 18.07.2019 außerorts auf der B 9 (Bereich Römerstr.) in Fahrtrichtung Boppard aufgestellt. In diesem Zeitraum wurden 1993 Verstöße registriert, die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 151 Km/h, erlaubt sind an dieser Stelle 80 Km/h. Hieraus ist ersichtlich, dass eine Geschwindigkeitsüberwachung zur Prävention erforderlich war und ist. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] § [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] § [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] § [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] § [geschwärzt] [geschwärzt] § [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] § [geschwärzt] § [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]