Mobiles Flugabwehr System

Nach der Ausmusterung des Gepards verfügt die Bundeswehr über eine Lücke in der mobilen Luftabwehr , ist es von Seiten der Bundeswehr geplant ein solches System anzuschaffen?
Und wenn ja welches System und in welchem Zeitrahmen?
Danke für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2018
  • Frist
    2. November 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach der Ausmust…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mobiles Flugabwehr System [#33839]
Datum
1. Oktober 2018 17:49
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach der Ausmusterung des Gepards verfügt die Bundeswehr über eine Lücke in der mobilen Luftabwehr , ist es von Seiten der Bundeswehr geplant ein solches System anzuschaffen? Und wenn ja welches System und in welchem Zeitrahmen? Danke für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mobiles Flugabwehr System“ vom 01.10.2018 (#33…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mobiles Flugabwehr System [#33839]
Datum
2. November 2018 19:55
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mobiles Flugabwehr System“ vom 01.10.2018 (#33839) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-885 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 02.10.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Mobiles Flugabwehr System [#33839]
Datum
8. November 2018 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-885 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 02.10.2018 (s.u.) Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 2. Oktober 2018 haben Sie Informationen zur mobilen Flugabwehr der Bundeswehr erbeten. Zu den Einzelheiten nehme ich auf die Angaben in Ihrem Antrag Bezug. Ihr Auskunftsersuchen beantworte ich wie folgt: Die Aufgaben des Flugabwehrpanzers GEPARD wurden im Zuge der Aussonderung ohne Unterbrechung bruchfrei durch die Waffensysteme OZELOT und MANTIS übernommen, so dass aus Sicht der Bundeswehr keine Lücke entstanden ist. Für die eingetretene Verzögerung bitte ich um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen