Mobiles Halteverbot Erich-Schlesinger-Str. ab 2023-05-15

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes bezüglich des mobilen Halteverbots in der Erich-Schlesinger-Straße auf Höhe der Hausnummer 40 ab dem 2023-05-15 zu:

den Zeitpunkt der Aufstellung der Beschilderung zum Halteverbot sofern vorhanden gemäß dem Aufstellprotokoll,
den Zeitpunkt der Aufhebung des Halteverbots (Abbau der Beschilderung),
die Begründung bzw. den Zweck des eingerichteten mobilen Halteverbots,
die Anzahl an Fahrzeugen, die aufgrund des Halteverbotes abgeschleppt wurden,
ob die Information über die Einrichtung des mobilen Halteverbotes bereits vor Aufstellung der Beschilderung öffentlich einsehbar war und
wie lange im Vorfeld der Zeitpunkt der Einrichtung des mobilen Halteverbots bereits aktenkundig beschlossen war bzw. feststand.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Mai 2023
  • Frist
    24. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)<< Antragsteller:in >> <&l…
An Amt für Mobilität Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mobiles Halteverbot Erich-Schlesinger-Str. ab 2023-05-15 [#279337]
Datum
20. Mai 2023 10:17
An
Amt für Mobilität Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes bezüglich des mobilen Halteverbots in der Erich-Schlesinger-Straße auf Höhe der Hausnummer 40 ab dem 2023-05-15 zu:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> den Zeitpunkt der Aufstellung der Beschilderung zum Halteverbot sofern vorhanden gemäß dem Aufstellprotokoll,<< Antragsteller:in >> den Zeitpunkt der Aufhebung des Halteverbots (Abbau der Beschilderung),<< Antragsteller:in >> die Begründung bzw. den Zweck des eingerichteten mobilen Halteverbots,<< Antragsteller:in >> die Anzahl an Fahrzeugen, die aufgrund des Halteverbotes abgeschleppt wurden,<< Antragsteller:in >> ob die Information über die Einrichtung des mobilen Halteverbotes bereits vor Aufstellung der Beschilderung öffentlich einsehbar war und<< Antragsteller:in >> wie lange im Vorfeld der Zeitpunkt der Einrichtung des mobilen Halteverbots bereits aktenkundig beschlossen war bzw. feststand.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279337/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Mobiles Halteverbot Erich-Schlesinger-Str. ab 2023-05-15 [#279337]
An Amt für Mobilität Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Mobiles Halteverbot Erich-Schlesinger-Str. ab 2023-05-15 [#279337]
Datum
20. Mai 2023 10:18
An
Amt für Mobilität Rostock
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
47,4 KB
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mobiles Halteverbot Erich-Schlesinger-Str. ab 2023-05-15“ vom 20.0…
An Amt für Mobilität Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mobiles Halteverbot Erich-Schlesinger-Str. ab 2023-05-15 [#279337]
Datum
24. Juni 2023 01:50
An
Amt für Mobilität Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mobiles Halteverbot Erich-Schlesinger-Str. ab 2023-05-15“ vom 20.05.2023 (#279337) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Amt für Mobilität Rostock
Sehr << Antragsteller:in >> mir wurde Ihre Anfrage zur Beantwortung übersandt. Das Amt für Mobilität…
Von
Amt für Mobilität Rostock
Betreff
Antw: Wtrlt: AW: Mobiles Halteverbot Erich-Schlesinger-Str. ab 2023-05-15 [#279337]
Datum
26. Juni 2023 14:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mir wurde Ihre Anfrage zur Beantwortung übersandt. Das Amt für Mobilität hat Ihre Anfrage geprüft und kann Ihnen mitteilen, dass durch uns keine verkehrsrechtliche Anordnung zum Aufstellen von Haltverboten für den von Ihnen angefragten Bereich erstellt worden ist. Wir haben Ihre Anfrage auch an das Tiefbauamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur internen Prüfung weitergeleitet. Bei Fragen stehe ich Ihnen gern unter der u. g. Nummer zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für ihre Rückmeldung und Weiterleitung meiner Anfrage. Da es keine weitere Rückmeldung me…
An Amt für Mobilität Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: AW: Mobiles Halteverbot Erich-Schlesinger-Str. ab 2023-05-15 [#279337]
Datum
18. September 2023 09:54
An
Amt für Mobilität Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für ihre Rückmeldung und Weiterleitung meiner Anfrage. Da es keine weitere Rückmeldung mehr gab, darf man davon ausgehen, dass auch vom Tiefbauamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock keine "verkehrsrechtliche Anordnung zum Aufstellen von Haltverboten für den [...] angefragten Bereich erstellt worden ist" und damit zum angefragten Zeitraum kein Haltverbot im angegeben Bereich existiert haben dürfte? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Amt für Mobilität Rostock
Sehr << Antragsteller:in >> mit Bezug zu Ihrer Anfrage teilen wir mit, dass die Aufstellung der Haltev…
Von
Amt für Mobilität Rostock
Betreff
Antw: Wtrlt: AW: Mobiles Halteverbot Erich-Schlesinger-Str. ab 2023-05-15 [#279337]
Datum
19. September 2023 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Bezug zu Ihrer Anfrage teilen wir mit, dass die Aufstellung der Halteverbotszeichen durch die Straßenmeisterei des Tiefbauamtes erfolgte, sodass vom 15.05.-17.05.2023 Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten auf der Verkehrsfläche der Senkrechtstellplätze ausgeführt wurden. Die Beschilderungspläne wurden vorab der Unteren Verkehrsbehörde im Amt für Mobilität zugesandt, die Vornotierung der Fahrzeuge erfolgte ebenfalls durch die Straßenmeisterei. Die Vornotierungsergebnisse wurden dem kommunalen Ordnungsdienst im zuständigen Stadtamt übersandt. Mit freundlichen Grüßen