Mobiles Halteverbot Roonstraße 6-12

Bitte senden nennen Sie mir die vorliegenden Daten zu dem mobilen Halteverbot vor der Roonstraße 8.
In welchem Bereich besteht ein Halte- oder Parkverbot und bis wann ist dieses genehmigt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bi…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mobiles Halteverbot Roonstraße 6-12 [#266847]
Datum
4. Januar 2023 17:39
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden nennen Sie mir die vorliegenden Daten zu dem mobilen Halteverbot vor der Roonstraße 8. In welchem Bereich besteht ein Halte- oder Parkverbot und bis wann ist dieses genehmigt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (<< Antragsteller:in >>-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266847 Antwort an: <<<< Antragsteller:in >>-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266847/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> wie ich Ihnen bereits am 03.01.2023 mitgeteilt habe, liegen uns keine Be…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: #2334 WG: Mobiles Halteverbot Roonstraße 6-12 [#266847]
Datum
5. Januar 2023 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen
imagname001.png
5,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wie ich Ihnen bereits am 03.01.2023 mitgeteilt habe, liegen uns keine Beschilderungspläne vor. Ich werde Ihre Anfrage für die Roonstr. 8 an das Amt für Baustellengenehmigungen weiterleiten. Ich bitte Sie alle weiteren Fragen dazu an das Amt für Baustellengenehmigungen mit der << Antragsteller:in >>-Mail: 64-Baustellengenehmigung-StVO zu richten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr geehrte Damen und Herren, die mobilen VZ 283 wurden bereits im September 2021 zwischen Hausnummer 6 und 10 an…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
WG: #2334 WG: Mobiles Halteverbot Roonstraße 6-12 [#266847]
Datum
6. Januar 2023 10:56
Status
imagname001.png
5,4 KB
imagname003.png
7,4 KB
imagname004.png
5,4 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, die mobilen VZ 283 wurden bereits im September 2021 zwischen Hausnummer 6 und 10 angeordnet, zwecks Errichtung einer Baustelleneinrichtungsfläche zur Haussanierung. Die Baustelle ist derzeit bis zum 30.03.23 verlängert. Mit freundlichen Grüßen