Mobilfunkmasten in der Gegend Daxlanden / Rheinhafen, Karlsruhe

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Ich benötige eine vollständige Liste der Mobilfunkbetreiber und deren 4G und 5G Mast Standorte in Karlsruhe Daxlanden und Rheinhafen mit möglichst vielen Informationen (Welcher / welche Netzbetreiber betreibt / betreiben den Knoten, von wie viel Abdeckung wird ausgegangen, etc...).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Februar 2024
  • Frist
    12. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich benötige eine vollständige Liste …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mobilfunkmasten in der Gegend Daxlanden / Rheinhafen, Karlsruhe [#299729]
Datum
9. Februar 2024 19:19
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich benötige eine vollständige Liste der Mobilfunkbetreiber und deren 4G und 5G Mast Standorte in Karlsruhe Daxlanden und Rheinhafen mit möglichst vielen Informationen (Welcher / welche Netzbetreiber betreibt / betreiben den Knoten, von wie viel Abdeckung wird ausgegangen, etc...).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299729/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bundesnetzagentur Referat 414 ist zum …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Mobilfunkmasten in der Gegend Daxlanden / Rheinhafen, Karlsruhe [#299729]
Datum
22. Februar 2024 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bundesnetzagentur Referat 414 ist zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern im Rahmen des Standortbescheinigungsverfahrens nach der Verordnung (BEMFV) über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder zuständig. Einen Datenexport für Informationen der EMF Karte bieten wir nicht an. Bitte richten Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Netzbetreiber. Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass die erfassten Informationen im Rahmen des Standortbescheinigungsverfahrens technologieneutral erfasst werden und die Information der Bereitstellung von z.B. 4G oder 5G als Funkdienst bei den Netzbetreibern vorliegt. Mit freundlichen Grüßen