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Mobilfunkversorgung im Freistaat Thüringen

mit dieser Anfrage an ihr hohes Haus bitte ich um Auskunft zu folgenden Fragen im Themenbereich Mobilfunkversorgung des Landes Thüringen:

1. Wie sieht das TMWWDG die Mobilfunkversorgung im Freistaat verglichen zur Abdeckung, Verfügbarkeit und Bandbreite aufgestellt?
2. Gibt es einen Mobilfunkpakt mit einem oder mehreren Netzbetreibern, wie in anderen Bundesländern? (bspw. Hessen, Bayern, NRW)
2.1. Wenn ja, mit wem und was sieht er für Eckpunkte vor?
2.2. Wenn nein, warum nicht? Welche konkreten Gründe sprechen gegen einen solchen Pakt?
3. Gibt es seitens der Landesregierung oder des TMWWDG regelungs- oder Nachholbedarf in Sachen Mobilfunk im Freistaat?
4. Beteiligt sich der Freistaat an der Standortakquise/-suche, dem Ausbau o.ä. mittels finanzieller Mittel oder beratender Tätigkeit?
5. Wenn keine Gespräche oder Verträge mit Mobilfunknetzbetreibern bestehen sollten, in welchem Sinne nimmt die Landesregierung oder das TMWWDG Einfluss auf den Mobilfunkinfrastruktur im Freistaat.

Über eine ausführliche Antwort mittels eventuellen Nachweisen würde ich mich sehr freuen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2022
  • Frist
    9. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mit diese…
An Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mobilfunkversorgung im Freistaat Thüringen [#260384]
Datum
7. Oktober 2022 16:17
An
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mit dieser Anfrage an ihr hohes Haus bitte ich um Auskunft zu folgenden Fragen im Themenbereich Mobilfunkversorgung des Landes Thüringen: 1. Wie sieht das TMWWDG die Mobilfunkversorgung im Freistaat verglichen zur Abdeckung, Verfügbarkeit und Bandbreite aufgestellt? 2. Gibt es einen Mobilfunkpakt mit einem oder mehreren Netzbetreibern, wie in anderen Bundesländern? (bspw. Hessen, Bayern, NRW) 2.1. Wenn ja, mit wem und was sieht er für Eckpunkte vor? 2.2. Wenn nein, warum nicht? Welche konkreten Gründe sprechen gegen einen solchen Pakt? 3. Gibt es seitens der Landesregierung oder des TMWWDG regelungs- oder Nachholbedarf in Sachen Mobilfunk im Freistaat? 4. Beteiligt sich der Freistaat an der Standortakquise/-suche, dem Ausbau o.ä. mittels finanzieller Mittel oder beratender Tätigkeit? 5. Wenn keine Gespräche oder Verträge mit Mobilfunknetzbetreibern bestehen sollten, in welchem Sinne nimmt die Landesregierung oder das TMWWDG Einfluss auf den Mobilfunkinfrastruktur im Freistaat. Über eine ausführliche Antwort mittels eventuellen Nachweisen würde ich mich sehr freuen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260384 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260384/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mobilfunkversorgung im Freistaat Thüringen“ vo…
An Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mobilfunkversorgung im Freistaat Thüringen [#260384]
Datum
9. November 2022 07:12
An
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mobilfunkversorgung im Freistaat Thüringen“ vom 07.10.2022 (#260384) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Fragen zur Mobilfunkversorgung im Freistaat Thüring…
Von
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Betreff
Mobilfunkversorgung im Freistaat Thüringen [#260384]
Datum
10. November 2022 09:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Fragen zur Mobilfunkversorgung im Freistaat Thüringen. Gern möchten wir Ihre Fragen im Rahmen einer allgemeinen Auskunft (bürgernahe Verwaltung) beantworten. Ihr Antrag nach § 9 Abs. 1 Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) ist ein Ersuchen auf Aktenauskunft. Anhand Ihrer Fragen zur Mobilfunkversorgung sind wir zu der Auffassung gelangt, dass Sie ein besonderes Interesse an der Beantwortung der Fragen haben und nicht an einer Aktenauskunft, weshalb wir uns entschieden haben, Ihnen wie o. g. im Rahmen einer allgemeinen Auskunft zu antworten. Frage 1: Wie sieht das TMWWDG die Mobilfunkversorgung im Freistaat verglichen zur Abdeckung, Verfügbarkeit und Bandbreite aufgestellt? Die Mobilfunknetzabdeckung (mit mindestens einem Netzbetreiber) in Thüringen liegt nach Angaben der Bundesnetzagentur beim Mobilfunkstandard der vierten Generation (4G), der auch die Grundlage für die Versorgungsauflagen der Mobilfunknetzbetreiber bildet, bei 95,5 Prozent der Landesfläche. Damit weist Thüringen einen ähnlich hohen Versorgungsgrad wie vergleichbare Flächenländer in Deutschland auf. Weitere Angaben zur Mobilfunkversorgung in Deutschland und Thüringen können Sie unter folgenden Link abrufen: Bundesnetzagentur - Breitbandatlas<https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Breitband/breitbandatlas/start.html>. Frage 2: Gibt es einen Mobilfunkpakt mit einem oder mehreren Netzbetreibern, wie in anderen Bundesländern? (bspw. Hessen, Bayern, NRW) 2.1. Wenn ja, mit wem und was sieht er für Eckpunkte vor? Wenn nein, warum nicht? Welche konkreten Gründe sprechen gegen einen solchen Pakt? Nein, der Freistaat Thüringen hat keinen Mobilfunkpakt mit einem oder mehreren Mobilfunknetzbetreibern (MNO) abgeschlossen. Aufgrund der Aktivitäten auf Bundesebene (Förderung des Mobilfunknetzausbaus, Versorgungsauflagen der MNO) sowie die regelmäßigen und engen Abstimmungen der MNO, der Tower Companies (TC), der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zur Verbesserung des Mobilfunknetzausbaus erfordern aktuell keinen zusätzlichen Mobilfunkpakt. Frage 3: Gibt es seitens der Landesregierung oder des TMWWDG regelungs- oder Nachholbedarf in Sachen Mobilfunk im Freistaat? und Frage 4: Beteiligt sich der Freistaat an der Standortakquise/-suche, dem Ausbau o.ä. mittels finanzieller Mittel oder beratender Tätigkeit? Das TMWWDG arbeitet sehr intensiv mit den TC, MNO und der MIG u. a. bei der Standortakquise zusammen. Hierzu finden in regelmäßigen Abständen Konsultationen und Abstimmungen statt, damit dem TMWWDG frühzeitig eventueller Unterstützungsbedarf signalisiert werden kann, um Prozesse zum Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur in Thüringen möglichst zu beschleunigen. Frage 5: Wenn keine Gespräche oder Verträge mit Mobilfunknetzbetreibern bestehen sollten, in welchem Sinne nimmt die Landesregierung oder das TMWWDG Einfluss auf den Mobilfunkinfrastruktur im Freistaat? Es wird auf die Antworten der Fragen 2,3 und 4 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.