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< Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre Fragen zur Mobilfunkversorgung im Freistaat Thüringen. Gern möchten wir Ihre Fragen im Rahmen einer allgemeinen Auskunft (bürgernahe Verwaltung) beantworten. Ihr Antrag nach § 9 Abs. 1 Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) ist ein Ersuchen auf Aktenauskunft. Anhand Ihrer Fragen zur Mobilfunkversorgung sind wir zu der Auffassung gelangt, dass Sie ein besonderes Interesse an der Beantwortung der Fragen haben und nicht an einer Aktenauskunft, weshalb wir uns entschieden haben, Ihnen wie o. g. im Rahmen einer allgemeinen Auskunft zu antworten.
Frage 1: Wie sieht das TMWWDG die Mobilfunkversorgung im Freistaat verglichen zur Abdeckung, Verfügbarkeit und Bandbreite aufgestellt?
Die Mobilfunknetzabdeckung (mit mindestens einem Netzbetreiber) in Thüringen liegt nach Angaben der Bundesnetzagentur beim Mobilfunkstandard der vierten Generation (4G), der auch die Grundlage für die Versorgungsauflagen der Mobilfunknetzbetreiber bildet, bei 95,5 Prozent der Landesfläche. Damit weist Thüringen einen ähnlich hohen Versorgungsgrad wie vergleichbare Flächenländer in Deutschland auf. Weitere Angaben zur Mobilfunkversorgung in Deutschland und Thüringen können Sie unter folgenden Link abrufen: Bundesnetzagentur - Breitbandatlas<
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Breitband/breitbandatlas/start.html>.
Frage 2: Gibt es einen Mobilfunkpakt mit einem oder mehreren Netzbetreibern, wie in anderen Bundesländern? (bspw. Hessen, Bayern, NRW) 2.1. Wenn ja, mit wem und was sieht er für Eckpunkte vor? Wenn nein, warum nicht? Welche konkreten Gründe sprechen gegen einen solchen Pakt?
Nein, der Freistaat Thüringen hat keinen Mobilfunkpakt mit einem oder mehreren Mobilfunknetzbetreibern (MNO) abgeschlossen. Aufgrund der Aktivitäten auf Bundesebene (Förderung des Mobilfunknetzausbaus, Versorgungsauflagen der MNO) sowie die regelmäßigen und engen Abstimmungen der MNO, der Tower Companies (TC), der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zur Verbesserung des Mobilfunknetzausbaus erfordern aktuell keinen zusätzlichen Mobilfunkpakt.
Frage 3: Gibt es seitens der Landesregierung oder des TMWWDG regelungs- oder Nachholbedarf in Sachen Mobilfunk im Freistaat?
und
Frage 4: Beteiligt sich der Freistaat an der Standortakquise/-suche, dem Ausbau o.ä. mittels finanzieller Mittel oder beratender Tätigkeit?
Das TMWWDG arbeitet sehr intensiv mit den TC, MNO und der MIG u. a. bei der Standortakquise zusammen. Hierzu finden in regelmäßigen Abständen Konsultationen und Abstimmungen statt, damit dem TMWWDG frühzeitig eventueller Unterstützungsbedarf signalisiert werden kann, um Prozesse zum Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur in Thüringen möglichst zu beschleunigen.
Frage 5: Wenn keine Gespräche oder Verträge mit Mobilfunknetzbetreibern bestehen sollten, in welchem Sinne nimmt die Landesregierung oder das TMWWDG Einfluss auf den Mobilfunkinfrastruktur im Freistaat?
Es wird auf die Antworten der Fragen 2,3 und 4 verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen