Mobilitätskonzept - Geplante Änderungen für Fußgänger (Unterbinden oder Erlauben von Gehwegparken)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem Mobilitätskonzept unter https://www.weingarten-baden.de/weingarten-baden/mobilitaetskonzept findet man keinerlei konkrete Planungsvorschläge (anders beispielsweise in Pfinztal, dort gibt es klare Vorschläge), wo sich jetzt was für die Fußgänger konkret ändert. Da aber das Mobilitätskonzept dauernd seitens des Ordnungsamts Ihrer Gemeinde als Hindernis für die Aufgabe der Tolierung von Gehwegparkens genannt wird, wäre es für weitere Beschwerden wichtig, zu wissen, war nun eigentlich geplant ist und bis wann.
Bitte senden Sie daher mir Folgendes zu:
* Den (gerne auch allumfassenden) Maßnahmenkatalog, der derzeit in dem Kontext "Erlauben oder Nicht mehr Tolerieren von Parken von Autos auf dem Gehweg" (Radwegnetz interessiert also nicht!) geplant ist
* Den geplanten Zeitplan, wann diese Punkte im Gemeinderat verabschiedet wird inklusive der Gründe, warum solche straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen im kleinen Stil überhaupt durch den Gemeinderat gehen müssen
Es geht hier im Zweifel vor allem um die Maßnahmen in der Ringstraße, wo ja unklar ist, warum die Markieren nicht einfach schnell und ohne Rücksicht auf den großen Mobilitätsplan einfach zurückgenommen werden
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
-
Datum5. Februar 2022
-
9. März 2022
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!