Modellversuch zum Cannabisanbau in den Niederlanden

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorhaben des neuen niederländischen Kabinetts, einen groß angelegten Modellversuch zum legalen Cannabisanbau als Versorgung der niederländischen "Coffeeshops" durchzuführen?
Gibt es juristische Bedenken zur Machbarkeit?
Sollte sich das Auswärtiges Amt dafür nicht zuständig fühlen, bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Oktober 2017
  • Frist
    14. November 2017
  • 0 Follower:innen
Stefan Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie beurteilt di…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Stefan Müller
Betreff
Modellversuch zum Cannabisanbau in den Niederlanden [#24892]
Datum
11. Oktober 2017 18:23
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorhaben des neuen niederländischen Kabinetts, einen groß angelegten Modellversuch zum legalen Cannabisanbau als Versorgung der niederländischen "Coffeeshops" durchzuführen? Gibt es juristische Bedenken zur Machbarkeit? Sollte sich das Auswärtiges Amt dafür nicht zuständig fühlen, bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Stefan Müller <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Müller

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Auswärtiges Amt
Anfrage zu Modellversuch Cannabisanbau in den Niederlanden Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Anfrag…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage zu Modellversuch Cannabisanbau in den Niederlanden
Datum
20. Oktober 2017 12:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.10.2017, mit der Sie nachfragten, wie die Bundesregierung das Vorhaben des neuen niederländischen Kabinetts beurteile, einen groß angelegten Modellversuch zum legalen Cannabisanbau als Versorgung der niederländischen "Coffeeshops" durchzuführen. Weiter fragten Sie nach juristischen Bedenken. Zu Ihrer Anfrage liegen beim Auswärtigen Amt keine Informationen vor. Möglicherweise kann Ihnen das Bundesministerium für Gesundheit bei der Beantwortung weiterhelfen. Bundesministerium für Gesundheit Rochusstr. 1 53123 Bonn Mit freundlichen Grüßen