Modifizierung des Verbots von Orchesterspiel in Schulen in Bezug auf Streichinstrumente, Perkussions und Tasteninstrumente

Guten Tag,

im verbindlichen Musterhygieneplan für Berliner Schulen wird das Orchesterspiel untersagt. Grundlage für dieses Verbot liefert folgende Kausalkette:

"Es liegen Berichte zu Ausbrüchen im Zusammenhang mit
Chorproben vor. Es kann nicht ausgeschlossen werden,
dass dies auf eine erhöhte Aerosolproduktion beim Singen
zurückzuführen ist. Aktivitäten, die mit einer erhöhten
Aerosolproduktion insbesondere in geschlossenen Räumen
einhergehen sind daher zu vermeiden.
Chor-, Orchester- und Theaterproben in den Schulen
sind daher bis auf Weiteres auszusetzen. Der theoretische
Musikunterricht kann unter den entsprechenden
Bedingungen wie der übrige Unterricht erteilt werden."
(Originaltext Musterhygieneplan)

Der Fehler ist offensichtlich: Wenn das Singen Aerosole produziert, kann deswegen kein Orchesterspiel verboten werden, denn bei einer Orchesterprobe wird ja nicht gesungen. Es könnte vielleicht sein, dass hier auf BläserInnen Bezug genommen werden sollte (auch wenn sie nicht benannt werden), da diese ebenfalls verstärkt Aerosole produzieren. Das betrifft dann aber immer noch nicht ein reines Streichorchester (inklusive Tasten- und Perkussionsinstrumente).

Es ist daher unstrittig, dass das genannte Verbot ausschließlich für Blasmusik und Gesang ausgesprochen werden darf.

Meine Fragen sind nun:

A: Wurde die Unrechtmäßigkeit des Verbots von schulischen Orchesterproben für StreicherInnen (und den zwei anderen genannten Instrumentegruppen) bereits bemerkt?

B: Wird diese Regelung aufgrund der falschen Kausalität demnächst angepasst?

C: Ist dem SenfBJ die "Stellungnahme zum Spielbetrieb der Orchester während der COVIS-19 Pandemie" der Charité Berlin vom 7.5.2020 bekannt? (Zitat: "Besondere Aspekte [...] Streicher: [...] Eine Gefährdung durch Speicheltröpfchen oder Aerosole ist also deutlich geringer als beim normalen sozialen Kontakt mit Gespräch.")

D: Wann wird der verbindliche Musterhygieneplan für Berliner Schulen erweitert/ergänzt/modifiziert (und neu veröffentlicht)?

E: Wer ist der/die direkte AnsprechpartnerIn für eine Beschwerde, falls die Regelungen nicht angepasst wird?

Ich bitte um rasche Antwort.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
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Betreff
Modifizierung des Verbots von Orchesterspiel in Schulen in Bezug auf Streichinstrumente, Perkussions und Tasteninstrumente [#186973]
Datum
18. Mai 2020 15:23
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, im verbindlichen Musterhygieneplan für Berliner Schulen wird das Orchesterspiel untersagt. Grundlage für dieses Verbot liefert folgende Kausalkette: "Es liegen Berichte zu Ausbrüchen im Zusammenhang mit Chorproben vor. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies auf eine erhöhte Aerosolproduktion beim Singen zurückzuführen ist. Aktivitäten, die mit einer erhöhten Aerosolproduktion insbesondere in geschlossenen Räumen einhergehen sind daher zu vermeiden. Chor-, Orchester- und Theaterproben in den Schulen sind daher bis auf Weiteres auszusetzen. Der theoretische Musikunterricht kann unter den entsprechenden Bedingungen wie der übrige Unterricht erteilt werden." (Originaltext Musterhygieneplan) Der Fehler ist offensichtlich: Wenn das Singen Aerosole produziert, kann deswegen kein Orchesterspiel verboten werden, denn bei einer Orchesterprobe wird ja nicht gesungen. Es könnte vielleicht sein, dass hier auf BläserInnen Bezug genommen werden sollte (auch wenn sie nicht benannt werden), da diese ebenfalls verstärkt Aerosole produzieren. Das betrifft dann aber immer noch nicht ein reines Streichorchester (inklusive Tasten- und Perkussionsinstrumente). Es ist daher unstrittig, dass das genannte Verbot ausschließlich für Blasmusik und Gesang ausgesprochen werden darf. Meine Fragen sind nun: A: Wurde die Unrechtmäßigkeit des Verbots von schulischen Orchesterproben für StreicherInnen (und den zwei anderen genannten Instrumentegruppen) bereits bemerkt? B: Wird diese Regelung aufgrund der falschen Kausalität demnächst angepasst? C: Ist dem SenfBJ die "Stellungnahme zum Spielbetrieb der Orchester während der COVIS-19 Pandemie" der Charité Berlin vom 7.5.2020 bekannt? (Zitat: "Besondere Aspekte [...] Streicher: [...] Eine Gefährdung durch Speicheltröpfchen oder Aerosole ist also deutlich geringer als beim normalen sozialen Kontakt mit Gespräch.") D: Wann wird der verbindliche Musterhygieneplan für Berliner Schulen erweitert/ergänzt/modifiziert (und neu veröffentlicht)? E: Wer ist der/die direkte AnsprechpartnerIn für eine Beschwerde, falls die Regelungen nicht angepasst wird? Ich bitte um rasche Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186973 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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