Mögliche unfaire Diskriminierung beim Auswahlverfahren (Konrad Adenauer Stiftung Stipendien für Studierende)

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

1. laut öffentlichen Erfahrungsberichten von Bewerberinnen und Bewerbern auf ein KAS-Stipendium fragen Sie im Bewerbungsverfahren die Religionszugehörigkeit ab. Unabhängig davon ob Sie Kenntnis dieser Erfahrungsberichte haben: Trifft dieser Sachverhalt zu?

1.1 Falls ja: Welchen Zweck verfolgt diese Abfrage?

2. Laut öffentlichen Berichten haben Stipendiumsbewerberinnen bei Ihnen sexistische Anmerkungen von männlichen Mitgliedern des KAS-Auswahlgremiums erlebt. Sind Ihnen entsprechende Vorfälle bekannt? Halten Sie sexistische Verhaltensweisen für vereinbar mit dem christlich-demokratischen Menschenbild?

3. Laut öffentlichen Erfahrungsberichten kam es im Zusammenhang mit dem Interview eines ehrenamtlich in der Arbeit mit Geflüchteten engagierten Bewerbers zu rassistischen Aussagen eines Mitglieds des KAS-Auswahlgremiums, in denen dieses Mitglied explizit von "Schwarzen", die sinngemäß unkontrolliert und massenhaft nach Deutschland einwandern würden, sprach. Wie stehen Sie zu solchen Aussagen?

3.1 Welche Vorbehalte hat die KAS oder Vertreter der KAS explizit gegen die Einwanderung von dunkelhäutigen und afrikanischen Menschen nach Deutschland?

3.2 Nutzen Sie solche Narrative in Bewerbungsverfahren gezielt, um Bewerber/innen zu entmutigen und abzuweisen, die sich ehrenamtlich in der Arbeit mit Geflüchteten engagieren?

3.2.1 Falls nein: Sind Bewerberinnen, die sich, etwa aus einem christlich-demokratischen Menschenbild heraus, für Randgruppen, sozial oder gesundheitlich benachteiligte und geflüchtete Menschen ehrenamtlich engagieren in der KAS willkommen? Wirken sich ehrenamtliche Tätigkeiten positiv, neutral oder negativ auf die Wahrscheinlichkeit aus von der KAS ein Stipendium zu erhalten?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2023
  • Frist
    22. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, 1. laut öffentlichen Erfahrungsberichten von Bewerberinnen und Bewerbern …
An Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mögliche unfaire Diskriminierung beim Auswahlverfahren (Konrad Adenauer Stiftung Stipendien für Studierende) [#273578]
Datum
20. März 2023 14:45
An
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, 1. laut öffentlichen Erfahrungsberichten von Bewerberinnen und Bewerbern auf ein KAS-Stipendium fragen Sie im Bewerbungsverfahren die Religionszugehörigkeit ab. Unabhängig davon ob Sie Kenntnis dieser Erfahrungsberichte haben: Trifft dieser Sachverhalt zu? 1.1 Falls ja: Welchen Zweck verfolgt diese Abfrage? 2. Laut öffentlichen Berichten haben Stipendiumsbewerberinnen bei Ihnen sexistische Anmerkungen von männlichen Mitgliedern des KAS-Auswahlgremiums erlebt. Sind Ihnen entsprechende Vorfälle bekannt? Halten Sie sexistische Verhaltensweisen für vereinbar mit dem christlich-demokratischen Menschenbild? 3. Laut öffentlichen Erfahrungsberichten kam es im Zusammenhang mit dem Interview eines ehrenamtlich in der Arbeit mit Geflüchteten engagierten Bewerbers zu rassistischen Aussagen eines Mitglieds des KAS-Auswahlgremiums, in denen dieses Mitglied explizit von "Schwarzen", die sinngemäß unkontrolliert und massenhaft nach Deutschland einwandern würden, sprach. Wie stehen Sie zu solchen Aussagen? 3.1 Welche Vorbehalte hat die KAS oder Vertreter der KAS explizit gegen die Einwanderung von dunkelhäutigen und afrikanischen Menschen nach Deutschland? 3.2 Nutzen Sie solche Narrative in Bewerbungsverfahren gezielt, um Bewerber/innen zu entmutigen und abzuweisen, die sich ehrenamtlich in der Arbeit mit Geflüchteten engagieren? 3.2.1 Falls nein: Sind Bewerberinnen, die sich, etwa aus einem christlich-demokratischen Menschenbild heraus, für Randgruppen, sozial oder gesundheitlich benachteiligte und geflüchtete Menschen ehrenamtlich engagieren in der KAS willkommen? Wirken sich ehrenamtliche Tätigkeiten positiv, neutral oder negativ auf die Wahrscheinlichkeit aus von der KAS ein Stipendium zu erhalten? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273578 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273578/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zu unserem Auswahlverfahren vom 20. März haben wir erhalten.…
Von
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Betreff
WG: Mögliche unfaire Diskriminierung beim Auswahlverfahren (Konrad Adenauer Stiftung Stipendien für Studierende) [#273578]
Datum
30. März 2023 08:07
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zu unserem Auswahlverfahren vom 20. März haben wir erhalten. Die Konrad-Adenauer-Stiftung hat die private Rechtsform eines eingetragenen Vereins und fällt deshalb nicht in den Geltungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) oder der anderen von Ihnen genannten gesetzlichen Regelungen. Die Konrad-Adenauer-Stiftung lehnt grundsätzlich und selbstverständlich auch in ihren Auswahlverfahren für die Vergabe von Stipendien jegliche Form der Diskriminierung von Menschen oder von kulturellen, religiösen, ethnischen, sexuellen und sozialen Gruppen strikt ab. Für den Fall, dass sich Bewerberinnen oder Bewerber wegen der Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt oder belästigt fühlen, haben wir eine unabhängige Anlaufstelle geschaffen, an die sich die Betroffenen wenden können. Die Religionszugehörigkeit erheben wir im Rahmen unseres Auswahlverfahrens nicht. Wie wir auf unserer Homepage darlegen, ist Voraussetzung für ein Stipendium - neben intellektuellen Fähigkeiten, Wertorientierung und Persönlichkeit - ein Engagement "sei es im politischen, sozialen, kirchlichen oder kulturellen Bereich". Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. März 2023 08:07. Sie geben also offen zu die Bewerberinnen und …
An Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Mögliche unfaire Diskriminierung beim Auswahlverfahren (Konrad Adenauer Stiftung Stipendien für Studierende) [#273578]
Datum
30. März 2023 18:24
An
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. März 2023 08:07. Sie geben also offen zu die Bewerberinnen und Bewerber anhand angeborener, biologisch-genetisch determinierter Merkmale wie Intellekt und Persönlichkeit zu diskriminieren? Inwiefern unterscheidet sich diese von Ihnen betriebene eugenische Diskriminierung von den anderen Diskriminierungsformen, die Sie zuvor abgestritten haben: die Diskriminierung aufgrund von biologisch-genetischen Merkmalen wie Geschlecht, Ethnie und Behinderung? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273578 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273578/
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Sehr << Antragsteller:in >> wir bitten um Verständnis, dass die Begabtenförderung der Konrad-Adenaue…
Von
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Betreff
Antwort: AW: WG: Mögliche unfaire Diskriminierung beim Auswahlverfahren (Konrad Adenauer Stiftung Stipendien für Studierende) [#273578]
Datum
31. März 2023 15:10
Status
smime.p7s
5,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir bitten um Verständnis, dass die Begabtenförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung - wie alle anderen Begabtenförderwerke - nicht unter Verzicht auf jegliche Auswahlkriterien Jedermann zugänglich ist. Dies entspricht den Vorgaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, s. Begabtenförderungswerke - BMBF. Wir betonen dabei noch einmal, dass wir bei der Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten strikt jede Form von Diskriminierung ablehnen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich möchte Sie gerne aufklären. Nach übereinstimmender Auffassung von Psychologie und Neurowissenschaf…
An Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: WG: Mögliche unfaire Diskriminierung beim Auswahlverfahren (Konrad Adenauer Stiftung Stipendien für Studierende) [#273578]
Datum
5. April 2023 12:32
An
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich möchte Sie gerne aufklären. Nach übereinstimmender Auffassung von Psychologie und Neurowissenschaften / Kognitionsforschung handelt es sich bei Intelligenz um eine Eigenschaft, die im Wesentlichen durch biologisch-genetisch determinierte Faktoren bestimmt ist. Demnach wäre es falsch zu sagen, dass Sie strikt jede Form von Diskriminierung (= Unterscheidung) ablehnen. Sie unterscheiden sehr wohl nach einer Eigenschaft, die keine selbst erbrachte Leistung darstellt, sondern lediglich von einer vorteilhaften (neuro-)biologische Grundkonstitution zeugt. Hierzu eine Nachfrage: leiten Sie die Begabung / Intelligenz der Bewerberinnen und Bewerber von den akademischen / schulischen Leistungen ab oder nutzen Sie zuverlässigere Indikatoren wie standardisierte Intelligenztests mit Abstraktionsaufgaben? Schulischen und akademischen Leistungen können auch ein überangepasstes, opportunistisch-konformistisches Verhaltensmuster oder eine Vorzugsbehandlung aufgrund etwa des elterlichen sozialen Status' zugrundeliegen, was nicht zwangsläufig eine überdurchschnittliche Intelligenzbegabung begründet. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273578 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273578/