Mögliche unfaire Diskriminierung beim Auswahlverfahren (Konrad Adenauer Stiftung Stipendien für Studierende)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
1. laut öffentlichen Erfahrungsberichten von Bewerberinnen und Bewerbern auf ein KAS-Stipendium fragen Sie im Bewerbungsverfahren die Religionszugehörigkeit ab. Unabhängig davon ob Sie Kenntnis dieser Erfahrungsberichte haben: Trifft dieser Sachverhalt zu?
1.1 Falls ja: Welchen Zweck verfolgt diese Abfrage?
2. Laut öffentlichen Berichten haben Stipendiumsbewerberinnen bei Ihnen sexistische Anmerkungen von männlichen Mitgliedern des KAS-Auswahlgremiums erlebt. Sind Ihnen entsprechende Vorfälle bekannt? Halten Sie sexistische Verhaltensweisen für vereinbar mit dem christlich-demokratischen Menschenbild?
3. Laut öffentlichen Erfahrungsberichten kam es im Zusammenhang mit dem Interview eines ehrenamtlich in der Arbeit mit Geflüchteten engagierten Bewerbers zu rassistischen Aussagen eines Mitglieds des KAS-Auswahlgremiums, in denen dieses Mitglied explizit von "Schwarzen", die sinngemäß unkontrolliert und massenhaft nach Deutschland einwandern würden, sprach. Wie stehen Sie zu solchen Aussagen?
3.1 Welche Vorbehalte hat die KAS oder Vertreter der KAS explizit gegen die Einwanderung von dunkelhäutigen und afrikanischen Menschen nach Deutschland?
3.2 Nutzen Sie solche Narrative in Bewerbungsverfahren gezielt, um Bewerber/innen zu entmutigen und abzuweisen, die sich ehrenamtlich in der Arbeit mit Geflüchteten engagieren?
3.2.1 Falls nein: Sind Bewerberinnen, die sich, etwa aus einem christlich-demokratischen Menschenbild heraus, für Randgruppen, sozial oder gesundheitlich benachteiligte und geflüchtete Menschen ehrenamtlich engagieren in der KAS willkommen? Wirken sich ehrenamtliche Tätigkeiten positiv, neutral oder negativ auf die Wahrscheinlichkeit aus von der KAS ein Stipendium zu erhalten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum20. März 2023
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22. April 2023
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