Mögliche Betriebsbeschränkungen im deutschen Luftraum beim Tan­ker­mo­dell Boeing KC46A

Die U.S. Air For­ce hat ein neu­es Tan­ker­mo­dell, den Boeing KC46A.
Eines der Flugzeuge (Rufzeichen NACHO71, ICAO24: AE5BBE) führte am 11.06.21 Luftbetankungs-Übungen über dem zeitlich reservierten militärischen Übungsluftraum TRA LAUTER durch.
Start und Landung erfolgte jeweils von der U.S. Air Base Ramstein aus.
Der Flugverlauf kann nachvollzogen werden z.B. unter:
https://globe.adsbexchange.com/?icao=ae5bbe&lat=49.189&lon=7.486&zoom=8.4&showTrace=2021-06-11

Unter
https://www.airforcemag.com/kc-46-boom-operators-work-around-software-flaw/
wird von den aktuellen Problemen des Flugzeug-Typs KC46A berichtet.

Mehrere der aktuellen Probleme werden als sicherheitsrelevant ("Category 1, could impact the safety of flight") eingestuft.

Es heißt im oben zitierten Bericht:
"
The Air Force and Boeing did not provide a timeline for a possible software fix, other than saying more pressing issues will be addressed first.
One of the top priorities, the RVS 2.0 replacement, is expected to begin to be fielded in late 2023.
This system is undergoing its preliminary design review, and AMC boss Gen. Jacqueline D. Van Ovost said “our boom operators have seen that work, and they are pretty happy with what they see.
So, I’m cautiously optimistic.”

There are still four remaining Category 1 deficiencies on the KC-46, the most serious that could impact the safety of flight.
Three of these are with the Remote Vision System that Boeing is addressing with the 2.0 version.
The fourth is a “stiff boom” problem, which the Air Force will resolve by installing a redesigned actuator beginning in 2024.

In February, the service announced fixes to two other Category 1 deficiencies with the aircraft’s auxiliary power unit, with one downgraded to a Category 2 and the other solved.
As of that time, there were 608 remaining Category 2 deficiency reports, down from 730 in June 2020.
These are defined as “conditions that could negatively impact operations, but have acceptable workarounds.
They can be characterized as test and evaluation, product quality, and/or specific to an aircraft’s acceptance process,” the Air Force said in a statement.
"

Der aktuelle Reifegrad der Fehlerbehebung in den betroffenen Systemkomponenten der KC46A wird vom Betreiber (U.S. Air Force) und Hersteller (Boeing) als "test and evaluation" bezeichnet, also "Versuch und Erprobung".
Dennoch finden aktuell Luftbetankungs-Übungen mit diesem Flugzeugtyp über der TRA LAUTER statt, in der bekanntlich auch Was­ser­schutz­ge­bie­te und Trink­was­ser­re­ser­voirs liegen.

Meine Fragen:

1) Welche Maßnahmen unternimmt das BMVg zur Risikominimierung gegen mögliche Havarien des Flugzeug-Typs KC46A im deutschen Luftraum, solange die Probleme der Kategorien 1 und 2 bestehen ?
Laut dem oben genannten Bericht ist mit einer Problembehebung seitens des Herstellers frühestens ab 2024 zu rechnen.

2) Sind konkrete Beschränkungen hinsichtlich Einsatzdauer und Einsatzgebieten gegenüber den betreibenden Gaststreitkräften geplant ?
Z. B. keine Luftbetankungs-Übungen über bewohnten Gebieten, Was­ser­schutz­ge­bie­ten und Trink­was­ser­re­ser­voirs ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die U.S. Air For­ce hat ei…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mögliche Betriebsbeschränkungen im deutschen Luftraum beim Tan­ker­mo­dell Boeing KC46A [#223268]
Datum
12. Juni 2021 23:07
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die U.S. Air For­ce hat ein neu­es Tan­ker­mo­dell, den Boeing KC46A. Eines der Flugzeuge (Rufzeichen NACHO71, ICAO24: AE5BBE) führte am 11.06.21 Luftbetankungs-Übungen über dem zeitlich reservierten militärischen Übungsluftraum TRA LAUTER durch. Start und Landung erfolgte jeweils von der U.S. Air Base Ramstein aus. Der Flugverlauf kann nachvollzogen werden z.B. unter: https://globe.adsbexchange.com/?icao=ae5bbe&lat=49.189&lon=7.486&zoom=8.4&showTrace=2021-06-11 Unter https://www.airforcemag.com/kc-46-boom-operators-work-around-software-flaw/ wird von den aktuellen Problemen des Flugzeug-Typs KC46A berichtet. Mehrere der aktuellen Probleme werden als sicherheitsrelevant ("Category 1, could impact the safety of flight") eingestuft. Es heißt im oben zitierten Bericht: " The Air Force and Boeing did not provide a timeline for a possible software fix, other than saying more pressing issues will be addressed first. One of the top priorities, the RVS 2.0 replacement, is expected to begin to be fielded in late 2023. This system is undergoing its preliminary design review, and AMC boss Gen. Jacqueline D. Van Ovost said “our boom operators have seen that work, and they are pretty happy with what they see. So, I’m cautiously optimistic.” There are still four remaining Category 1 deficiencies on the KC-46, the most serious that could impact the safety of flight. Three of these are with the Remote Vision System that Boeing is addressing with the 2.0 version. The fourth is a “stiff boom” problem, which the Air Force will resolve by installing a redesigned actuator beginning in 2024. In February, the service announced fixes to two other Category 1 deficiencies with the aircraft’s auxiliary power unit, with one downgraded to a Category 2 and the other solved. As of that time, there were 608 remaining Category 2 deficiency reports, down from 730 in June 2020. These are defined as “conditions that could negatively impact operations, but have acceptable workarounds. They can be characterized as test and evaluation, product quality, and/or specific to an aircraft’s acceptance process,” the Air Force said in a statement. " Der aktuelle Reifegrad der Fehlerbehebung in den betroffenen Systemkomponenten der KC46A wird vom Betreiber (U.S. Air Force) und Hersteller (Boeing) als "test and evaluation" bezeichnet, also "Versuch und Erprobung". Dennoch finden aktuell Luftbetankungs-Übungen mit diesem Flugzeugtyp über der TRA LAUTER statt, in der bekanntlich auch Was­ser­schutz­ge­bie­te und Trink­was­ser­re­ser­voirs liegen. Meine Fragen: 1) Welche Maßnahmen unternimmt das BMVg zur Risikominimierung gegen mögliche Havarien des Flugzeug-Typs KC46A im deutschen Luftraum, solange die Probleme der Kategorien 1 und 2 bestehen ? Laut dem oben genannten Bericht ist mit einer Problembehebung seitens des Herstellers frühestens ab 2024 zu rechnen. 2) Sind konkrete Beschränkungen hinsichtlich Einsatzdauer und Einsatzgebieten gegenüber den betreibenden Gaststreitkräften geplant ? Z. B. keine Luftbetankungs-Übungen über bewohnten Gebieten, Was­ser­schutz­ge­bie­ten und Trink­was­ser­re­ser­voirs ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223268/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Betreff: Ihr Schreiben vom 12. Juni 2021 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Ein…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Mögliche Betriebsbeschränkungen im deutschen Luftraum beim Tan­ker­mo­dell Boeing KC46A [#223268]
Datum
14. Juni 2021 16:44
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 Betreff: Ihr Schreiben vom 12. Juni 2021 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 12. Juni 2021. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1611 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 12. Juni 2021 Se…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Mögliche Betriebsbeschränkungen im deutschen Luftraum beim Tan­ker­mo­dell Boeing KC46A [#223268]
Datum
29. Juni 2021 10:27
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1611 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 12. Juni 2021 Sehr Antragsteller/in mit Bezugschreiben vom 12. Juni 2021 baten Sie um Beantwortung mehrerer Fragen (s.u.) auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Ihre Anfrage ist jedoch nicht vom Anwendungsbereich des IFG erfasst. Mit Ihrem Antrag begehren Sie keinen Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG. Amtliche Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG sind amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, die Bestandteil eines Verwaltungsvorgangs sind. Mit Ihrem Antrag bitten Sie um Beantwortung konkreter Fragen und Mitteilung von Planungen und Hintergrundinformationen. Derartige Anfragen fallen nicht unter das IFG, welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt. Um gegebenenfalls dennoch in Ihrem Sinne tätig werden zu können, habe ich Ihren Antrag der für den Bürgerdialog im Hause zuständigen Stelle mit der Bitte um Prüfung und Bearbeitung als Bürgeranfrage zugeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und das Weiterleiten an Ihre KollegIn…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Mögliche Betriebsbeschränkungen im deutschen Luftraum beim Tan­ker­mo­dell Boeing KC46A [#223268]
Datum
29. Juni 2021 19:21
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und das Weiterleiten an Ihre KollegInnen vom Bürgerdialog. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223268/
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. Juni 2021. Zu den von Ihnen gestellten Fragen teilen …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Mögliche Betriebsbeschränkungen im deutschen Luftraum beim Tan­ker­mo­dell Boeing KC46A [#223268] hier: Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
7. Juli 2021 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. Juni 2021. Zu den von Ihnen gestellten Fragen teilen wir Ihnen Folgendes mit: 1) Welche Maßnahmen unternimmt das BMVg zur Risikominimierung gegen mögliche Havarien des Flugzeug-Typs KC46A im deutschen Luftraum, solange die Probleme der Kategorien 1 und 2 bestehen ? Laut dem oben genannten Bericht ist mit einer Problembehebung seitens des Herstellers frühestens ab 2024 zu rechnen. Eine ggf. notwendige Risikominimierung zum sicheren Betrieb eines Luftfahrzeuges obliegt dem Betreiber. Beim Betrieb des Luftfahrzeuges sind sämtliche nationalen Vorschriften mit Bezug auf den DEU Luftverkehr, inklusive der Flugsicherheitsbestimmungen einzuhalten. 2) Sind konkrete Beschränkungen hinsichtlich Einsatzdauer und Einsatzgebieten gegenüber den betreibenden Gaststreitkräften geplant ? Z. B. keine Luftbetankungs-Übungen über bewohnten Gebieten, Was­ser­schutz­ge­bie­ten und Trink­was­ser­re­ser­voirs ? Nein. Das Betanken von Luftfahrzeugen während des Fluges dient einer Erhöhung der Effektivität und Effizienz von Luftoperationen durch Steigerung der Reichweite, Erhöhung der Nutzlast bzw. Verlängerung der möglichen Flugdauer von Luftfahrzeugen. Daher kommt der Fähigkeit zur Luftbetankung im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf Einsätze zur Krisenbewältigung und der Verteidigungsvorsorge eine herausgehobene Bedeutung zu. Die erfolgreiche Durchführung von Luftbetankungen, die oftmals im internationalen Rahmen mit Bündnispartnern stattfinden, erfordert sowohl das Zusammenspiel vieler Akteure und Organisationen als auch die Kompatibilität von Verfahren und Material. Das Üben der Betankungsvorgänge ist in Simulatoren sowohl für die Luftfahrzeugbesatzungen der Tank- als auch der Empfängerflugzeuge nicht vollständig realitätsnah möglich und muss daher auch im realen Flugbetrieb geübt werden. Über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind 13 Luftbetankungsovale verteilt, welche unter Berücksichtigung der militärischen Erfordernisse, wie z.B. der Lage innerhalb oder in unmittelbarer Nähe zu den militärischen Übungslufträumen sowie kurzen Hin- und Rückwegen zu den militärischen Flugplätzen, eingerichtet wurden. Durch diese Positionierung wird eine optimale Unterstützung des Übungsflugbetriebes der Luftstreitkräfte mit Großraumtankern gewährleistet. Ebenso muss der engen Luftraumstruktur in Deutschland Rechnung getragen werden. Aufgrund des sehr dichten Netzes von Verkehrsflughäfen und Flugverkehrsstrecken mit teilweise sehr hohem zivilem Flugverkehrsaufkommen ist der Luftraum über dem Bundesgebiet eine knappe und begrenzte Ressource, in der ein sicherer, geordneter und flüssiger Verkehr sichergestellt werden muss. In Abhängigkeit der technischen und personellen Verfügbarkeit sowie der jeweils aktuell vorherrschenden Wetterbedingungen werden die Luftbetankungsovale seit Jahrzehnten flexibel genutzt. Aufgrund der Besiedlungsdichte Deutschlands ist die vollständige Vermeidung aller bewohnten Gebiete dabei nicht möglich. Gemäß Position Umweltbundesamt (UBA) zu Treibstoffschnellablass (TSA): Wirkung auf Umwelt und Gesundheit von 2020, verdunstet nach bisherigen Wissensstand ein Großteil des abgelassenen Treibstoffs in der Atmosphäre. Auf Grundlage der bisherigen Ergebnisse können die umwelt- und humantoxikologischen Risiken eines TSA gemäß UBA derzeit als unkritisch eingeschätzt werden. Dies gilt auch für Kleinstmengen von Treibstoff die ggf. beim Luftbetankungsvorgang freigesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre ausführliche Antwort. Mit f…
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AW: WG: Mögliche Betriebsbeschränkungen im deutschen Luftraum beim Tan­ker­mo­dell Boeing KC46A [#223268] hier: Antragsteller/in Antragsteller/in [#223268]
Datum
11. Juli 2021 21:05
An
Bundesministerium der Verteidigung
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223268/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>