Mögliche völkerrechtswidrige Aktivitäten des USAFRICOM

Dokumente und Vorgehens- bzw. Verfahrensanweisungen, wie das Land Baden-Württemberg Hinweisen auf Aktivitäten, die möglicherweise völkerrechtswidrig (Charta der Vereinten Nationen Art. 2 Nr. 4) und grundgesetzwidrig (Art. 26) von deutschem Boden durch das USAFRICOM ausgeübt werden, nachgeht.

Ich verweise hiermit auf die Pressemitteilung des USAFRICOM vom 18. Januar 2021: https://www.africom.mil/pressrelease/33422/us-africa-command-forces-conduct-strike-on-al-shabaab-compound

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  • Datum
    19. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente und Vor…
An Staatsministerium Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Mögliche völkerrechtswidrige Aktivitäten des USAFRICOM [#209074]
Datum
19. Januar 2021 13:15
An
Staatsministerium Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und Vorgehens- bzw. Verfahrensanweisungen, wie das Land Baden-Württemberg Hinweisen auf Aktivitäten, die möglicherweise völkerrechtswidrig (Charta der Vereinten Nationen Art. 2 Nr. 4) und grundgesetzwidrig (Art. 26) von deutschem Boden durch das USAFRICOM ausgeübt werden, nachgeht. Ich verweise hiermit auf die Pressemitteilung des USAFRICOM vom 18. Januar 2021: https://www.africom.mil/pressrelease/33422/us-africa-command-forces-conduct-strike-on-al-shabaab-compound
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209074/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatsministerium Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre Nachricht vom 19. Januar 2021, in der Sie um Übersendung von Informationen …
Von
Staatsministerium Baden-Württemberg
Betreff
Antwort aus dem Staatsministerium: Mögliche völkerrechtswidrige Aktivitäten des USAFRICOM [#209074]
Datum
21. Januar 2021 12:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre Nachricht vom 19. Januar 2021, in der Sie um Übersendung von Informationen zu Manövern der in Stuttgart stationierten US-Streitkräfte AFRICOM bitten, danken wir Ihnen. Zu dem von Ihnen erwähnten Vorgang liegen im Staatsministerium keine amtlichen Informationen im Sinne des § 3 Nr. 3 Landesinformationsfreiheitsgesetz vor. Mit freundlichen Grüßen