Möglicher Ausschluss von Privatanzeigen per Mail

Auf Ihrer Internetpräsenz ( https://www.hamburg.de/bussgeldstelle/109688/bussgeldstelle/ ) ist folgender Hinweis zu lesen:
"Privatanzeigen und Anträge auf Ratenzahlung werden durch Postsendung entgegen genommen oder können per Einwurf in den Hausbriefkasten übermittelt werden."

Bitte teilen Sie mir mit ob Privatanzeigen die per Mail eingehen unter <<email address>> auch bearbeitet werden. Wenn ja, werden Postsendungen bevorzugt bearbeitet? Wenn nein, weshalb nicht?
Ist es korrekt, dass man als Privatanzeigende keine Antwort über den Eingang der Privatanzeige bei Ihnen erhält? Welche Informationen kann man über den aktuellen Stand der Privatanzeige bei Ihnen telefonisch erfragen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Einwohner-Zentralamt Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Möglicher Ausschluss von Privatanzeigen per Mail [#207723]
Datum
3. Januar 2021 14:36
An
Einwohner-Zentralamt Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Auf Ihrer Internetpräsenz ( https://www.hamburg.de/bussgeldstelle/109688/bussgeldstelle/ ) ist folgender Hinweis zu lesen: "Privatanzeigen und Anträge auf Ratenzahlung werden durch Postsendung entgegen genommen oder können per Einwurf in den Hausbriefkasten übermittelt werden." Bitte teilen Sie mir mit ob Privatanzeigen die per Mail eingehen unter <<E-Mail-Adresse>> auch bearbeitet werden. Wenn ja, werden Postsendungen bevorzugt bearbeitet? Wenn nein, weshalb nicht? Ist es korrekt, dass man als Privatanzeigende keine Antwort über den Eingang der Privatanzeige bei Ihnen erhält? Welche Informationen kann man über den aktuellen Stand der Privatanzeige bei Ihnen telefonisch erfragen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207723/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Möglicher Ausschluss von Privatanzeigen …
An Einwohner-Zentralamt Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Möglicher Ausschluss von Privatanzeigen per Mail [#207723]
Datum
6. Februar 2021 18:22
An
Einwohner-Zentralamt Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Möglicher Ausschluss von Privatanzeigen per Mail“ vom 03.01.2021 (#207723) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207723/
Einwohner-Zentralamt Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in da Ihre Anfrage verschiedene nachgeordnete Ämter der Behörde für Inneres und Sport s…
Von
Einwohner-Zentralamt Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Möglicher Ausschluss von Privatanzeigen per Mail [#207723]
Datum
8. Februar 2021 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in da Ihre Anfrage verschiedene nachgeordnete Ämter der Behörde für Inneres und Sport sowie den Landesbetrieb Verkehr betrifft, wurde die Beantwortung an das ministerielle Amt für Innere Verwaltung und Planung, Abteilung für Grundsatzangelegenheiten der Straßenverkehrsordnung, abgegeben (Erreichbarkeit siehe unter cc.) und Sie werden nur von dort Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Einwohner-Zentralamt Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in ich muss Sie um Entschuldigung bitten, denn ich habe Ihre Nachfrage mit einem andere…
Von
Einwohner-Zentralamt Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Möglicher Ausschluss von Privatanzeigen per Mail [#207723]
Datum
10. Februar 2021 09:10
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich muss Sie um Entschuldigung bitten, denn ich habe Ihre Nachfrage mit einem anderen Auskunftsbegehren verwechselt. Das liegt daran, dass ich gerade erheblich mit Vertretungsaufgaben belastet bin und mir Ihre Nachfrage nur zu oberflächlich angeschaut habe. Bitte entschuldigen Sie dieses Versehen. Ansonsten werde ich jetzt nach Ihrer Anfrage fahnden und auf die Beantwortung drängen und Ihnen ggfs. eine Zwischennachricht senden. Mit freundlichen Grüßen
Einwohner-Zentralamt Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in eine Mail mit ihrer Anfrage konnte hier nicht aufgefunden werden. Es ist mir auch ni…
Von
Einwohner-Zentralamt Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Möglicher Ausschluss von Privatanzeigen per Mail [#207723]
Datum
10. Februar 2021 15:22
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in eine Mail mit ihrer Anfrage konnte hier nicht aufgefunden werden. Es ist mir auch nicht gelungen, die Anfrage auf dem Portal FragDenStaat zu finden. Für eine Suche nach Vorgangsnummer scheint dort ein Account erforderlich zu sein, der wiederum nicht für Behörden sondern für Anfragende gemeint zu sein scheint. Eine Suche unter "Informationsfreiheitsanfragen" mit den Filtern "Hamburg" und "Antwort verspätet" zeigt auch keine solche Anfrage an. Bitte senden Sie uns die Anfrage deshalb erneut zu, Sie können dazu auch gerne meine persönliche Mailadresse verwenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Seh…
An Einwohner-Zentralamt Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Möglicher Ausschluss von Privatanzeigen per Mail [#207723]
Datum
10. Februar 2021 15:28
An
Einwohner-Zentralamt Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Auf Ihrer Internetpräsenz ( https://www.hamburg.de/bussgeldstelle/109688/bussgeldstelle/ ) ist folgender Hinweis zu lesen: "Privatanzeigen und Anträge auf Ratenzahlung werden durch Postsendung entgegen genommen oder können per Einwurf in den Hausbriefkasten übermittelt werden." Bitte teilen Sie mir mit ob Privatanzeigen die per Mail eingehen unter <<E-Mail-Adresse>> auch bearbeitet werden. Wenn ja, werden Postsendungen bevorzugt bearbeitet? Wenn nein, weshalb nicht? Ist es korrekt, dass man als Privatanzeigende keine Antwort über den Eingang der Privatanzeige bei Ihnen erhält? Welche Informationen kann man über den aktuellen Stand der Privatanzeige bei Ihnen telefonisch erfragen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/207723/… Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207723/

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Einwohner-Zentralamt Hamburg
Sehr Antragsteller/in Ihre nachstehende Anfrage nach dem HmbTG beantworte ich wie folgt: Bitte teilen Sie mir mi…
Von
Einwohner-Zentralamt Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]- AW: Möglicher Ausschluss von Privatanzeigen per Mail [#207723]
Datum
12. Februar 2021 16:47
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre nachstehende Anfrage nach dem HmbTG beantworte ich wie folgt: Bitte teilen Sie mir mit ob Privatanzeigen die per Mail eingehen unter <<E-Mail-Adresse>> auch bearbeitet werden. Wenn ja, werden Postsendungen bevorzugt bearbeitet? Wenn nein, weshalb nicht? Die Abteilung für Bußgeldangelegenheiten im Straßenverkehr bearbeitet grundsätzlich alle eingehenden Anzeigen. Die eingehenden Privatanzeigen werden nach dem Eingangsdatum bearbeitet. Postsendungen werden nicht bevorzugt behandelt. Ist es korrekt, dass man als Privatanzeigende keine Antwort über den Eingang der Privatanzeige bei Ihnen erhält? Erfolgt die Anzeige über das Funktionspostfach "<<E-Mail-Adresse>>", soll der Einsender eine Eingangsbestätigung erhalten mit Angaben zu den notwendigen Inhalten und der Form einer Anzeige. Aus technischen Gründen erfolgt eine solche automatisierte Antwort derzeit nicht auf jede per E-Mail eingehende Privatanzeige, so dass nicht jeder Privatanzeigende eine Eingangsbestätigung erhält. Welche Informationen kann man über den aktuellen Stand der Privatanzeige bei Ihnen telefonisch erfragen? Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten unterliegt allein dem im öffentlichen Interesse bestehenden Opportunitätsprinzip, § 47 Abs. 1 OWiG. Ein Anzeigeerstatter hat keinen Anspruch auf ein Tätigwerden der Behörde im Bußgeldverfahren und grundsätzlich auch keinen Informationsanspruch. Nach § 49b OWiG gelten für die Erteilung von Auskünften und Gewährung von Akteneinsicht auf Ersuchen sowie die sonstige Verwendung von Daten aus Bußgeldverfahren für verfahrensübergreifende Zwecke die §§ 474 bis 476, 478 bis 481 und 498 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) sinngemäß. Nach § 475 Abs. 1 und 4 StPO können Privatpersonen Auskünfte aus Akten erteilt werden, soweit sie hierfür ein berechtigtes Interesse darlegen und der davon Betroffene keine schutzwürdigen Interessen an der Versagung dieser Auskünfte hat. Mit der bloßen Anzeige einer Ordnungswidrigkeit werden solche persönlichen berechtigten Interessen des Anzeigenden auf keinen Fall dargelegt und dies gilt erst recht für das Vorliegen oder Nichtvorliegen schutzwürdiger Interessen des Betroffenen. Im Regelfall ist vielmehr davon auszugehen, dass mit einer Privatanzeige keine schützenswerten eigenen Interessen verfolgt werden, da die Straßenverkehrsordnung nicht dem Schutz individueller Interessen sondern abstrakt der Verhütung von Unfallrisiken dient. Nur sofern Sie im Einzelfall solche schutzwürdige Interessen gelten machen können, etwa weil Ihnen ein konkreter Schaden entstanden ist, dessen Ersatz sie vom Betroffenen verlangen möchten, so kann Ihnen nach entsprechender Darlegung und Prüfung ihres Interesses und Abwägung etwaiger entgegenstehender Interessen der Betroffenen Auskunft zu einem von Ihnen angestoßenen Ordnungswidrigkeitenverfahren erteilt werden. In diesem Zusammenhang - und weil uns dazu schon Beschwerden erreicht haben - erlaube ich mir ergänzend den Hinweis, dass umgekehrt durchaus Informationen über den Anzeigeerstatter an den Betroffenen fließen können. Betroffene, die eine Anhörung zu einer straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit erhalten, können nämlich nach § 49 Abs. 1 OWiG Akteneinsicht verlangen. Auch sind Personen, die Anzeige wegen eines Parkverstoßes erstatten, Zeugen einer Ordnungswidrigkeit und können als solche im weiteren Verfahrensverlauf auch vernommen werden (§§ 77 und 77a OWiG). Dabei kann es unter Umständen -etwa vor Gericht -auch zu einer persönlichen Begegnung kommen. Diese Auskunft erfolgt kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen