Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können
BVerfG hat vor kurzem entschieden, dass Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist.
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
"Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können."
Ein Beitragsschuldner hat Vorteil in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Die Möglichkeit existiert in allen öffentlichen Stellen, Unternehmen, Behörden, die Rundfunkbeitrag zahlen.
Bitte schicken Sie mir exakte Informationen über die Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Z.B. in Behörden. Welche Möglichkeiten sind vorhanden? Räume, Fernsehgeräte?
Anfrage abgelehnt
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Datum24. Juli 2018
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25. August 2018
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