Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Möglichkeiten der Einsicht von Persönlichen Daten

wer hat die Möglichkeit Einsicht auf meine privaten Daten wie Meldeadresse und private Mail Adresse zu nehmen?

Hierbei geht es primär um die Systeme: Prisma, Exchange, BIS und Lernraum

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Universität Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Möglichkeiten der Einsicht von Persönlichen Daten [#185973]
Datum
4. Mai 2020 15:43
An
Universität Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wer hat die Möglichkeit Einsicht auf meine privaten Daten wie Meldeadresse und private Mail Adresse zu nehmen? Hierbei geht es primär um die Systeme: Prisma, Exchange, BIS und Lernraum
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185973 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Möglichkeiten der Einsicht von Persönlichen Date…
An Universität Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Möglichkeiten der Einsicht von Persönlichen Daten [#185973]
Datum
8. Juni 2020 11:37
An
Universität Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Möglichkeiten der Einsicht von Persönlichen Daten“ vom 04.05.2020 (#185973) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185973

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Universität Bielefeld
Anfragenr: 185973 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann folgende Auskunft erteilt werden: Private M…
Von
Universität Bielefeld
Betreff
Anfragenr: 185973
Datum
23. Juni 2020 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann folgende Auskunft erteilt werden: Private Mailadressen: - BIS: Werden innerhalb des BIS nur den Studierenden selbst angezeigt, angeschlossene Systeme wie Lernraum(Plus) und Evaluationsplattformen (EvaSys), aber auch Lehrende / Prüfungsämter bekommen nur Aliasadressen, die keinen Rückschluss auf die private Adresse erlauben. Die Nutzung einer privaten Adresse ist dabei freiwillig, es kann auch die BITS Adresse genutzt werden. - PRISMA: Erhält private Mailadressen z.B. aus BIS für den Zweck von Passwort-Resets. Einsehbar sind diese nur für Administrator*innen und BITS-Servicedesk Mitarbeiter*innen. - Exchange: Hier können Studierende private Adressen freiwillig für Weiterleitungen einstellen. Einsehbar sind diese nur für Administrator*innen. Meldeadresse: Die Meldeadresse wird - sofern von Studierenden entsprechend im Studierendensekretariat als Kontaktadresse gemeldet - an das BIS weitergeleitet. Zugriff haben folgende Bereiche: - Die zuständigen Sachbearbeitungen im Studierendensekretariat - BIS: Die Prüfungsämter der Universität - PRISMA: Die Meldeadressen sind von den Personen einsehbar, deren Geschäftsprozesse es erfordert. Die sind die Sachbearbeiter*innen im Studierendensekretariat, in der Personalverwaltung und in der Bibliothek Die Administrationen der betroffenen Systeme sind prinzipiell auch in der Lage diese Daten einzusehen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.