monatelange Verspätung der Kindergeld-Auszahlung

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

wie stellen Sie sicher, dass den Familienkassen ausreichend Mitarbeitende zur Verfügung stehen, um alle dort angesiedelten Aufgaben so erledigen zu können, dass es nicht zu verspäteten Auszahlungen des Kindergeldes trotz pünktlich vorgelegter Unterlagen kommt?

Es gibt Familien, die sind darauf angewiesen, dass das ihnen zustehende Kindergeld auch pünktlich überwiesen wird und nicht aufgrund von Arbeitsüberlastung in den Familienkassen monatelang (!) nicht gezahlt wird.

Haben Sie eine Übersicht, wie viele Familien von diesen Verzögerungen in der Bearbeitung betroffen sind und deshalb das ihnen zustehende Kindergeld nicht erhalten?

Werden die verspäteten Zahlungen dann zumindest von den Familienkassen verzinst? So wie verspätete Steuerzahlungen von den Bürger:innen im umgekehrten Falle ebenfalls verzinst werden müssen?

Die von mir dazu befragte Familienkasse nannte den Ukrainekrieg und das Bewältigen der daraus resultierenden Flüchtlingsströme als Grund. Daraus schließe ich, dass es versäumt wurde, die Zahl der Mitarbeitenden in den Familienkassen entsprechend anzupassen, um die zusätzlichen Aufgaben zu erledigen. Stimmt das?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Juni 2023
  • Frist
    15. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, wie stellen Sie sicher, dass den Familienkassen ausreichend Mitarbeitende…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
monatelange Verspätung der Kindergeld-Auszahlung [#281054]
Datum
13. Juni 2023 17:49
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, wie stellen Sie sicher, dass den Familienkassen ausreichend Mitarbeitende zur Verfügung stehen, um alle dort angesiedelten Aufgaben so erledigen zu können, dass es nicht zu verspäteten Auszahlungen des Kindergeldes trotz pünktlich vorgelegter Unterlagen kommt? Es gibt Familien, die sind darauf angewiesen, dass das ihnen zustehende Kindergeld auch pünktlich überwiesen wird und nicht aufgrund von Arbeitsüberlastung in den Familienkassen monatelang (!) nicht gezahlt wird. Haben Sie eine Übersicht, wie viele Familien von diesen Verzögerungen in der Bearbeitung betroffen sind und deshalb das ihnen zustehende Kindergeld nicht erhalten? Werden die verspäteten Zahlungen dann zumindest von den Familienkassen verzinst? So wie verspätete Steuerzahlungen von den Bürger:innen im umgekehrten Falle ebenfalls verzinst werden müssen? Die von mir dazu befragte Familienkasse nannte den Ukrainekrieg und das Bewältigen der daraus resultierenden Flüchtlingsströme als Grund. Daraus schließe ich, dass es versäumt wurde, die Zahl der Mitarbeitenden in den Familienkassen entsprechend anzupassen, um die zusätzlichen Aufgaben zu erledigen. Stimmt das? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281054/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 13.06.2023 beantragen Sie auf Grundlage des Informa…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
monatelange Verspätung der Kindergeld-Auszahlung [#281054]
Datum
30. Juni 2023 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 13.06.2023 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zum nachfolgenden Sachverhalt: "wie stellen Sie sicher, dass den Familienkassen ausreichend Mitarbeitende zur Verfügung stehen, um alle dort angesiedelten Aufgaben so erledigen zu können, dass es nicht zu verspäteten Auszahlungen des Kindergeldes trotz pünktlich vorgelegter Unterlagen kommt? Es gibt Familien, die sind darauf angewiesen, dass das ihnen zustehende Kindergeld auch pünktlich überwiesen wird und nicht aufgrund von Arbeitsüberlastung in den Familienkassen monatelang (!) nicht gezahlt wird. Haben Sie eine Übersicht, wie viele Familien von diesen Verzögerungen in der Bearbeitung betroffen sind und deshalb das ihnen zustehende Kindergeld nicht erhalten? Werden die verspäteten Zahlungen dann zumindest von den Familienkassen verzinst? So wie verspätete Steuerzahlungen von den Bürger:innen im umgekehrten Falle ebenfalls verzinst werden müssen? Die von mir dazu befragte Familienkasse nannte den Ukrainekrieg und das Bewältigen der daraus resultierenden Flüchtlingsströme als Grund. Daraus schließe ich, dass es versäumt wurde, die Zahl der Mitarbeitenden in den Familienkassen entsprechend anzupassen, um die zusätzlichen Aufgaben zu erledigen. Stimmt das?“ Nach den Kriterien des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) stellt Ihr Anliegen keinen IFG-Antrag dar. Es handelt sich vielmehr eine Sachanfrage an die fachlich zuständige Stelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das IFG gewährt aber kein Recht auf Beantwortung von allgemeinen Fragen und Auskünfte. Daher ergeht in diesem Fall kein Bescheid nach dem IFG. Ihr Anliegen beantworten wir aber unter Einbeziehen der Rückmeldung der fachlich zuständigen Stelle als Bürgerinnenanfrage wie folgt: Seit der Einführung des Familienleistungsausgleichs durch das Jahressteuergesetz 1996 wird Kindergeld in erster Linie nicht mehr als Sozialleistung, sondern als Steuerleistung gezahlt. Als Ressort ist daher das Bundesministerium der Finanzen zuständig. Nach der Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung ist das Ministerium für die Beantwortung von Anfragen und Stellungnahmen zuständig, in dessen Aufgabenbereich das Anliegen fällt. Zur Klärung Ihrer Fragen wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Mit freundlichen Grüßen