monatelange Verspätung der Kindergeld-Auszahlung
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
wie stellen Sie sicher, dass den Familienkassen ausreichend Mitarbeitende zur Verfügung stehen, um alle dort angesiedelten Aufgaben so erledigen zu können, dass es nicht zu verspäteten Auszahlungen des Kindergeldes trotz pünktlich vorgelegter Unterlagen kommt?
Es gibt Familien, die sind darauf angewiesen, dass das ihnen zustehende Kindergeld auch pünktlich überwiesen wird und nicht aufgrund von Arbeitsüberlastung in den Familienkassen monatelang (!) nicht gezahlt wird.
Haben Sie eine Übersicht, wie viele Familien von diesen Verzögerungen in der Bearbeitung betroffen sind und deshalb das ihnen zustehende Kindergeld nicht erhalten?
Werden die verspäteten Zahlungen dann zumindest von den Familienkassen verzinst? So wie verspätete Steuerzahlungen von den Bürger:innen im umgekehrten Falle ebenfalls verzinst werden müssen?
Die von mir dazu befragte Familienkasse nannte den Ukrainekrieg und das Bewältigen der daraus resultierenden Flüchtlingsströme als Grund. Daraus schließe ich, dass es versäumt wurde, die Zahl der Mitarbeitenden in den Familienkassen entsprechend anzupassen, um die zusätzlichen Aufgaben zu erledigen. Stimmt das?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum13. Juni 2023
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15. Juli 2023
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